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Basel Baselland Oel- und Gasheizungen haben in Basel ausgedient

Fossile Heizanlagen werden in Basel-Stadt zwar nicht verboten, dafür sollen Liegenschaftsbesitzer mit Fördergeldern zum Umstieg animiert werden. Zu diesem Kompromiss hat sich der Basler Grosse Rat durchgerungen. Die Gesetzesanpassung ist ein Gegenvorschlag zur Initiative «Basel erneuerbar».

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass Hausbesitzer, die eine CO2 freie Heizung einbauen möchten, finanziell nicht benachteiligt werden. Die Differenz zur bisherigen Heizung wird aus einem Fördergeldtopf bezahlt. Wer trotzdem weiterhin auf Öl oder Gas setzt, muss dafür andere Anpassungen vornehmen und zum Beispiel das Haus energetisch sanieren.

Audio
Grosser Rat sagt Ja zum Energiegesetz (16.11.16)
02:40 min
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Diese Revision des Energiegesetzes, der der Grosse Rat am Mittwoch zustimmte, ist ein Gegenvorschlag zur Initiative «Basel erneuerbar». Diese fordert bis 2050 den Ausstieg aus der fossilabhängigen Wärmeversorgung. Da es sich dabei um einen Kompromiss handelt, mussten alle Seiten etwas opfern: So bedauerten zum Beispiel die Grünen, dass im Gegenvorschlag der Verkehr nicht einbezogen wird. Und auch die Änderung, dass Heizpilze wieder erlaubt sind, sofern sie mit lokal produzierter, erneuerbarer Energie gespiesen werden, stiess auf Kritik.

Mit Ausnahme der SVP, die das Geschäft zurückweisen wollte, stellten sich aber letztlich alle Fraktionen hinter diesen Gegenvorschlag. Er wird zusammen mit der Initiative an die Urne gebracht. Der Rat empfiehlt beides zur Annahme, bei der Stichfrage spricht er sich für den Gegenvorschlag aus.

Regierungsrat nicht gegen Abstimmung

Ob die ursprüngliche Initiative nun zurückgezogen wird, ist offen. GLP-Grossrat Aeneas Wanner, Mitglied des Initiativkomitees, sagt, er habe grundsätzlich kein Interesse daran, dass die Initiative vors Volk kommt, aber: «Wir wollen zuerst abwarten, ob gegen das Gesetz das Referendum ergriffen wird oder nicht. Die Handelskammer hat schon angekündigt, dass sie das Gesetz unterstützt. Mit den anderen Verbänden führen wir nun Gespräche.»

Der zuständige Regierungsrat Christoph Brutschin hätte nichts gegen eine Volksabstimmung. Denn so hätte die Regierung bei der Umsetzung des Gesetzes den Willen der Bevölkerung im Rücken.

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