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Tourismus Basel Regierung will allgemeine Gasttaxe einführen

Nicht nur Hotelgäste, sondern auch Touristen, die in privaten Wohnungen übernachten, sollen bezahlen. Gleichzeitig wird die Gasttaxe um 10 Rappen auf 3.60 Franken angehoben. Die Behörden wollen keine Jagd auf Privatvermieter machen, regelmässige Vermieter werden aber zur Kasse gebeten.

Basel-Stadt will künftig auch von Touristen, die ihre Übernachtung über eine Vermittlungsplattform wie AirBnB gebucht haben, eine Beherbergungsabgabe verlangen. Dies sieht ein neues Gasttaxengesetz vor, das auf Anfang 2018 in Kraft treten soll.

Mit dem Gesetz will die Regierung dafür sorgen, dass Hotels und Betriebe der Parahotellerie gleich lange Spiesse haben. Deshalb soll künftig von sämtlichen Übernachtungsgästen eine Gasttaxe erhoben werden.

Kriterium Regelmässigkeit

Samuel Hess, Leiter Wirtschaft beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) sagt: «Wer nur ab und zu einen Gast bei sich übernachten lässt, muss sich nicht bei uns melden. Aber wer jedes Jahr während der BaselWorld zahlende Gäste beherbergt, muss zahlen.»

Das Gesetz sieht vor, dass der Kanton mit Vermittlungsplattformen wie AirBnB Vereinbarungen abschliessen kann, um den administrativen Aufwand tief zu halten.

200'000 bis 300'000 Franken Mehreinnahmen

Letztes Jahr resultierten aus der Gasttaxe brutto 4,3 Millionen Franken. Die Regierung erhofft sich durch das neue Gesetz zusätzliche 200'000 bis 300'000 Franken, wie beim AWA zu erfahren war. Wie viele Gäste via AirBnB oder andere Plattformen in Basel eine Übernachtung buchen, ist den Behörden nicht bekannt.

Die Regierung will indes nicht nur den Kreis jener ausweiten, welche die Gasttaxe bezahlen müssen, sondern diese gleichzeitig anheben. Bisher betrug die Taxe 3.50 Franken pro Übernachtung. Künftig ist eine Bandbreite von 3.60 bis 4.20 Franken vorgesehen.

Öffentlicher Verkehr gratis

Die Mehreinnahmen sollen Basel Tourismus laut Regierung «wichtige Impulse» verleihen. Zwar wird ein Teil der zusätzlichen Mittel für eine höhere Abgeltung der Leistungen des Tarifverbunds Nordwestschweiz (TNW) benötigt, doch sind auch zusätzliche Angebote für die Übernachtungsgäste vorgesehen.

Geplant ist, aus dem bisherigen «Mobility Ticket», das Hotelgästen seit 1999 freie Fahrt mit dem öffentlichen Verkehr bietet, einen eigentlichen Gästepass zu machen, der diverse Vergünstigungen und Gratisangebote umfasst. Das neue Gesetz kommt nun in den Grossen Rat. In Kraft treten kann es frühestens Anfang 2018.

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