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Vergewaltigung: Es steht Aussage gegen Aussage
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 25.08.2020. Bild: Keystone
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Strafgericht Basel Mutmasslicher Vergewaltiger bestreitet die Tat

Der Familienvater soll gemeinsam mit einem jugendlichen Kollegen eine Frau an der Elsässerstrasse vergewaltigt haben.

Der Fall sorgte für viel Aufregung in den Medien und löste bei der Bevölkerung grosse Betroffenheit aus. Vor allem im St.-Johann-Quartier, wo die mutmassliche Tat am 1. Februar 2020, kurz nach sieben Uhr morgens, geschah.

Das Opfer, eine damals 33-jährige Frau, befand sich auf dem Heimweg nach dem Ausgang. Im Tram traf sie auf die mutmasslichen Täter. Die beiden Männer aus Portugal waren zur Tatzeit 31 und 17 Jahre alt und ebenfalls unterwegs nach Hause. Und zwar nach Saint-Louis, wo der Jüngere eine Wohnung hatte und wo der ältere, ein vierfacher Familienvater, vorübergehend wohnte, während seine Familie in Portugal lebte.

Frau leistete heftig Gegenwehr

Der ältere Mann war der Frau bekannt und so kamen die Drei ins Gespräch. Gemeinsam stiegen sie am Voltaplatz aus, von wo aus die zwei Männer die Frau nach Hause begleiteten.

So weit sind sich das mutmassliche Opfer und die mutmasslichen Täter einig, wie sich beim Prozess gegen den einen Angeklagten, den 31-jährigen Familienvater, vor dem Basler Strafgericht zeigte. Was danach geschah, da gehen die Schilderungen dagegen weit auseinander.

Zwei Versionen

Die Frau schilderte vor Gericht, dass die Männer sie im Eingangsbereich zum Haus, wo sie wohnte, bedrängten. Obwohl sie sich gewehrt und laut geschrien habe, sei es den Männern gelungen, sie zu überwältigen. Während zehn Minuten hätten sich die mutmasslichen Täter an ihr vergangen.

Der Angeklagte bestritt dies jedoch vehement. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, gab er zu Protokoll. Die Initiative sei von der Frau aus gegangen. Der Sex habe im Eingangsbereich stattgefunden, weil die Frau nicht in die Wohnung habe gehen wollen - dort seien ihre Kinder gewesen. Diese Version bestätigte auch sein mutmasslicher Komplize, der sich wegen seines jugendlichen Alters zu einem späteren Zeitpunkt vor der Jugendanwaltschaft verantworten muss.

Flucht oder bloss ein Ausflug?

Zwei Tage nach dem Geschehen fuhren die beiden Männer mit dem Auto nach Portugal. Vor Gericht sagte die Staatsanwaltschaft, dies sei eindeutig als Flucht zu werten. Der Angeklagte bestritt dies. Er habe lediglich seine vier Kinder in Portugal besuchen wollen. Dass er nach seiner mutmasslichen Tat auch seinen Facebook-Account gelöscht habe, sei unbedeutend. Er lösche diesen immer wieder.

Die Verteidigung des Angeklagten plädierte vor Gericht auf einen Freispruch. Die Aussagen des mutmasslichen Opfers seien nicht glaubwürdig. Vor Gericht musste die Frau nämlich verschiedene Erinnerungslücken einräumen, weil sie an besagtem Abend stark alkoholisiert war. So konnte sie sich nicht daran erinnern, das sie nur kurz vor der mutmasslichen Vergewaltigung auf der Toilette einer Disco Sex hatte. Auch die gemeinsame Tramfahrt mit den zwei Männern hatte sie nur bruchstückhaft im Gedächtnis.

Staatsanwalt fordert Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft dagegen sieht die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Das zeige die mutmassliche Flucht nach Portugal. Zudem würden sich die beiden Komplizen bei ihren Aussagen teilweise widersprechen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren sowie einen Landesverweis von acht Jahren.

Das Urteil im Prozess fällt das Strafgericht am Mittwoch.

Regionaljournal, 17:30 Uhr;

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