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Basel Baselland SVP will Honorar-Freibetrag für Basler Regierung streichen

Anders als in Baselland dürfen Mitglieder der Basler Regierung bis zu 20'000 Franken der Honorare für Verwaltungsrats- und andere Mandate behalten. Doch dieser Paragraph des Lohngesetzes wird jetzt hinterfragt. Die SVP hat am Freitag einen Vorstoss eingereicht, der den Freibetrag streichen will.

Der Baselbieter Finanzskandal wirkt sich auch auf Basel-Stadt aus. SVP-Grossrat Joël Thüring hat am Freitag einen parlamentarischen Vorstoss eingereicht der das Basler Lohngesetz ändern will.

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Freibetrag für Mandatsträger kommt auf Prüfbank (20.12.2013)
02:35 min
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Paragraph 20 des Lohngesetzes sieht vor, dass in Basel-Stadt Mandatsträger Entschädigungen bis maximal 20'000 Franken jährlich behalten dürfen, dazu 5% der Beträge über dieser Freigrenze. Der Vorstoss will diesen Freibetrag streichen und festlegen, dass die Entschädigungen vollumfänglich an den Staat abgeliefert werden müssen. «Die Regierungsmitglieder bekommen die Mandate ja nicht für besondere Leistungen, sondern einfach deshalb, weil sie Regierungsmitglieder sind,» sagt SVP-Präsident Sebastian Frehner. «Wenn ein CEO im Verwaltungsrat einer Tochtergesellschaft sitzt, bezieht er dafür ja auch kein Honorar», so Frehner weiter.

Auch CVP-Präsident Lukas Engelberger und mit ihm der Grünliberale Dieter Werthemann sind sich darin einig, dass das Honorar für ein Mandat, das jemand nur Kraft seines Amts hat, dem Staat abgegeben werden soll. «Dieses Mandat ist bereits über den regulären Lohn abgegolten», findet Lukas Engelberger.

Für Urs Müller der Linkspartei Basta steht zwar derzeit im Vordergrund, dass die geltende Regelung von allen Mandatsträgern insbesondere den Regierungsmitgliedern eingehalten worden ist und «dass nicht noch rauskommt, dass jemand mehr als diese 20'000 Franken behalten hat.». Der Freibetrag von 20'000 Franken sei aber auf jeden Fall zu hoch und müsse gesenkt werden, eigentlich auf Null, so Müller.

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Basel-Stadt und Baselland gehen unterschiedlich mit Honoraren um (19.12.2013)
01:31 min
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Im Baselbiet schlagen die Wellen über ehemalige Regierungsräte, die Entschädigungen für Mandate, die sie Kraft ihres Amtes innehatten, nicht abgerechnet haben, hoch. Laut Gesetz müssen sie das Honorar dem Kanton abgeben, nur Spesen und Sitzungsgelder dürfen in die private Kasse fliessen. Allerdings sind die entsprechenden Regelungen teilweise auch nicht klar formuliert, das soll sich nun ändern.

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