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Tierquälerei an Labormäusen? Forscher muss sich vor Gericht verantworten

Es ist ein aussergewöhnlicher Gerichtsprozess: Angeklagt ist ein Arzt, der an der Universität Basel im Bereich der Hirnforschung tätig ist. In diesem Rahmen führte der Wissenschaftler auch Versuche an Mäusen durch. Dabei soll er gegen das Tierschutzgesetz verstossen haben.

Acht Millimeter grosse Wunde an Kopf

Die Vorwürfe: Die Tiere hätten nicht ausreichend Schmerzmittel verabreicht bekommen, eine Wunde am Kopf einer Maus sei länger unbehandelt geblieben, und die Protokolle seien lückenhaft.

Diese mutmasslichen Missstände sind einem Mitarbeiter des Veterinäramts bei einer unangekündigten Kontrolle im Basler Unispital aufgefallen. Das Amt reichte Anzeige gegen den Forscher ein, worauf die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitete.

Beschuldigter bestreitet Vorwürfe

Eigentlich könnte der Fall schon längst abgeschlossen sein. Denn ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft den Arzt in einem abgekürzten Verfahren per Strafbefehl wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz verurteilen. Der Mann hätte eine Busse von 5'000 Franken sowie eine Geldstrafe von 10'000 Franken begleichen müssen.

Doch der Beschuldigte hat diesen Strafbefehl angefochten. Er bestreitet, gegen das Gesetz verstossen und Tiere gequält zu haben.

Video
Tierversuche spalten die Gesellschaft
Aus Tagesschau vom 14.02.2020.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 33 Sekunden.

Regionaljournal Basel, 06.32 Uhr;

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