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Luzius Wildhaber hebt die Hand zum Eid am EGMR in Strassburg 1998.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 25.07.2020. Bild: Keystone
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Tod von Luzius Wildhaber Ein Kämpfer für die Menschenrechte

Der renommierte Basler Jurist Luzius Wildhaber stirbt im Alter von 83 Jahren. Er prägte massgeblich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.

Luzius Wildhaber, Völkerrechtler und emeritierte Professor der Universität Basel, ist am vergangenen Dienstag im Alter von 83 Jahren gestorben. Das teilte die Familie Wildhabers am Samstag in einer Todesanzeige mit.

Er beeindruckte durch seine Offenheit, seine Unvoreingenommenheit, seinen Weitblick und seinen grossen Menschenverstand.
Autor: Stephan Breitenmoser Professor für Völkerrecht, Uni Basel

Nach Studien an den Universitäten Basel, Paris, Heidelberg, London und der Yale University in den USA sowie einer Professur in Freiburg (Deutschland) lehrte Wildhaber von 1977 bis 1998 Staats- und Völkerrecht in Basel.

Im Jahre 1991 wurde Wildhaber Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, deren ersten Hauptamtlicher Präsident er von 1998 bis 2007 war. Im Nebenamt war Wildhaber von 1975 bis 1988 Richter am Staatsgerichtshof von Liechtenstein.

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Interview mit dem Völkerrechtler Stephan Breitenmoser zu den Verdiensten von Luzius Wildhaber.
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 25.07.2020. Bild: Universität Basel
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Gefragter Experte

Zudem war er unter anderem Stabschef der Expertenkommission zur Totalrevision der schweizerischen Bundesverfassung und Mitglied zahlreicher Expertenkommissionen und internationaler Schiedsgerichte.

Wildhaber erhielt bedeutende Auszeichnungen und zahlreiche internationale Ehrendoktorate für seine wissenschaftlichen Publikationen und die von ihm mitgeprägte internationale Rechtsprechung insbesondere zum Schutz der Menschenrechte.

«Er prägte die Rechtsprechung massgeblich»

Der Basler Professor für Völkerrecht, Stephan Breitenmoser, würdigte gegenüber dem «Regionaljournal Basel» die grossen Verdienste Wildhabers um die Menschenrechte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): «Er prägte die Rechtsprechung von Strassburg massgeblich.»

Als Richter habe er als Mann der leisten Töne gegolten, der sorgfältig abwog und geistreich argumentiert habe. «Er ragte durch seine Offenheit, seine Unvoreingenommenheit, seinen Weitblick und seinen grossen Menschenverstand heraus».

Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr;

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