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Verteidiger zweifelt an Schuldfähigkeit des Haupttäters
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 16.04.2019. Bild: Keystone
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Tödliche Faustschläge Strafanträge zwischen Freispruch und 13 Jahren

Heftige Faustschläge haben im vergangenen Sommer am Basler Rheinbord einen 41-jährigen Portugiesen das Leben gekostet. Deswegen stehen seit Dienstag ein heute 29-jähriger Slowene und ein heute 19-jähriger Spanier vor dem Strafgericht.

Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre Gefängnis

Beiden wirft die Anklage vorsätzliche Tötung vor: Der ältere, der mutmassliche Haupttäter, vermisste an jenem Juliabend sein Mobiltelefon und hielt das Opfer, das kurz neben ihm gesessen hatte, für den Dieb. Als er den Mann in der Nähe antraf, schrie er ihn an und schlug mehrmals zu. Der Jüngere solidarisierte sich spontan und schlug ebenfalls zu. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten 13 Jahre Gefängnis.

Verteidigung verlangt Freispruch

Zum Verhandlungsbeginn zweifelte der Verteidiger an der Schuldfähigkeit des Haupttäters und forderte, den Fall auszustellen für ein Gutachten. Sein Mandant sei mit Testosteron behandelt worden, was Aggressionen auslösen könne. Das Gericht wollte diese Frage jedoch nicht vorab klären, sondern bei der Urteilsberatung. Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten einen Freispruch.

Aggressionen

Der 29-Jährige gab bei der Befragung an, wegen massiven Übergewichts und schwerer gesundheitlicher Probleme selber auf die Behandlung mit Testosteron gestossen zu sein. Verschrieben habe es ihm dann sein Psychiater. Tatsächlich habe er damit erstmals stark abnehmen können, jedoch auch mentale Veränderungen feststellen müssen.

Der Hauptangeklagte sagte, er könne sich sein damaliges Verhalten nicht erklären; er habe zuvor nie eine tätliche Auseinandersetzung gehabt. «So kenne ich mich gar nicht.» Eine bedingte Vorstrafe erklärte er mit Verkehrsdelikten und einer nicht als solcher gemeinten Morddrohung gegen die intrigante Mutter einer Ex-Freundin.

Erinnerungslücken

Er bestritt, nach wiederholten Schlägen an den Kopf das bewusstlose und 59 Kilo leichte Opfer hochgehoben und auf den Boden fallen gelassen zu haben. Er habe den Mann nur angehoben, um in dessen Taschen nach seinem Telefon zu suchen. Zwei vor Gericht befragte Zeugen konnten den Tathergang aus zeitlicher Distanz wenig erhellen; einer wollte ein zweimaliges Anheben des Opfers gesehen haben.

Der Hauptangeklagte erklärte, er habe auf dem Handy einen Tag davor geschriebenen, aber nicht abgeschickten Abschiedsbrief an seine Schwester gespeichert gehabt. Wegen schwerstem Bluthochdruck habe er zeitweise gefürchtet, nicht mehr lange zu leben. Er habe gewollt, dass auf gar keinen Fall jemand diesen Brief lese, insbesondere nicht seine Familie.

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