Es ist das erste Mal, dass die externe Kinderbetreuung im Landrat wieder konkretes Thema wird, seit der Volksabstimmung für ein neues Gesetz im Frühling 2012. Damals stand die FDP gemeinsam mit der SVP auf der Gegnerseite. Die beiden bürgerlichen Parteien nahmen die Kritik etlicher Gemeinden auf, das Gesetz schreibe den Gemeinden zuviel vor. Und in der Volksabstimmung unterlag das Gesetz, wenn auch knapp.
Kurz vor der Abstimmung lancierte die FDP selbst zwei Initiativen. Diese sollen berufstätigen Eltern Beiträge der Gemeinden garantieren. Aber die Gemeinden sollen freier sein bei der Höhe der Beiträge. Nun berät der Landrat erstmals über die Initiativen. Zwar erst über die rechtliche Gültigkeit und diese ist unbestritten.
Doch es lässt sich aus der Beratung etwas zur politischen Stimmung zum Thema sagen. Die Chance steht gut, dass im Baselbiet für berufstätige Eltern finanzielle Beiträge an Tagesfamilien und Kinderkrippen nun politisch eine Mehrheit finden. Die Abstimmung zum (am Ständemehr gescheiterten) Familienartikel des Bundes ist ein Hinweis dafür: Eine Mehrheit im Baselbiet sagte Ja.