Zum Inhalt springen

Header

Audio
Um Zweitwohnungen verhindern zu können, müssen erst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, sagt das Basler Verwaltungsgericht.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 21.02.2020. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 15 Sekunden.
Inhalt

Urteil des Verwaltungsgerichts Für eine Residenzpflicht fehlt die gesetzliche Grundlage

Der Grosser Rat wollte Zweitwohnungen verhindern. Das Verwaltungsgericht kippt nun den Parlamentsentscheid.

Um was geht's? Auf dem Bruderholz, wo heute noch das alte Radiostudio von SRF steht, sollen in einigen Jahren 48 Wohnungen entstehen. Vor knapp einem Jahr bewilligte der Grosse Rat einen entsprechenden Bebauungsplan. Allerdings knüpfte der Grosse Rat eine Bedingung daran. Werden die Wohnungen verkauft, so muss der oder die Käuferin ihren Wohnsitz in Basel-Stadt haben. Auf diese Weise wollte der Grosse Rat verhindern, dass an der beliebten Lage Zweitwohnungen entstehen könnten.

Gegen diese sogenannte «Residenzpflicht» legte die Grundeigentümerin des Areals, die SRG Region Basel, Rekurs beim Verwaltungsgericht ein. Denn die Residenzpflicht verletzte die Eigentümerrechte und beeinträchtige in unzulässigerweise die Wirtschaftlichkeit der Überbauung.

Was hat das Verwaltungsgericht entschieden? Am Donnerstag fällte das fünfköpfige Richtergremium sein Urteil. Das Verwaltungsgericht kippte den Parlamentsentscheid und hiess den Rekurs der SRG-Trägerschaft teilweise gut. Zwar anerkennt das Gericht die Residenzpflicht als ein Instrument der Wohnpolitik grundsätzlich an. Allerdings müsse dafür erst die gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Sind Zweitwohnungen ein Problem in Basel-Stadt? Auch wenn Basel noch weit entfernt ist von den Zuständen, wie sie in bei Touristen beliebten Bergdörfern herrschen, so steigt auch im Stadtkanton der Anteil an Zweitwohnungen. In den letzten zwanzig Jahren hat der Anteil Zweitwohnungen um 50 Prozent zugenommen. Heute sind 12,8 Prozent von allen Wohnungen im Besitz von Leuten, die ihren festen Wohnsitz nicht in Basel-Stadt haben. Zum Vergleich: In der Stadt Zürich sind es nur 8,4 Prozent, in Bern dafür 17,7 Prozent.

Wie geht es weiter? Der Grosse Rat muss erneut über den Bebauungsplan für die Wohnungen auf dem Bruderholz beraten. Gleichzeitig kündigt die SP heute an, dass sie für die Residenzpflicht die gesetzliche Grundlage schaffen will. In dieser Frage dürfte sich eine politische Grundsatzdebatte entwickeln.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel