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19-Jähriger muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 18.04.2019. Bild: Imago-Stock
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Wegen vermutetem Handy-Klau Schuldsprüche für tödliche Faustschläge bei der Kaserne

Im letzten Sommer wurde ein Mann am Basler Rheinufer zu Tode geprügelt. Dies, weil er einem anderen Mann ein Handy geklaut haben soll, so die Anklageschrift. Der 29-jährige Mann versetzte dem schmächtigen Opfer mehrere heftige Faustschläge an den Kopf, bis es bewusstlos hinfiel. Ein heute 19-Jähriger mischte sich spontan ein und schlug auch einmal zu. Als der 29-jährige Angreifer sein Telefon nicht in den Taschen des Opfers fand, lief er davon. Das Opfer starb wenig später im Spital. Die beiden Täter mussten sich heute vor Gericht verantworten.

Das Basler Strafgericht sprach nun den 19-Jährigen nicht der vorsätzlichen Tötung, sondern der schweren Körperverletzung schuldig. Seine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.

Eine solche Massnahme dauert normalerweise vier Jahre, kann aber abgebrochen oder auch verlängert werden. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Jahre plädiert, die Verteidigerin auf 10 Monate bedingt. Das Gericht sprach zudem einen Landesverweis von 8 Jahren aus.

Gericht gibt Gutachten für Hauptangeklagten in Auftrag

Den 29-jährigen sprach das Gericht hingegen der vorsätzlichen Tötung, Nötigung und wegen Betäubungsmitteldelikten schuldig. Weil das Gericht jedoch nicht klären konnte, ob und wie weit damals Medikamente seine Schuldfähigkeit beeinflussten, wird dazu ein Gutachten eingeholt und der Fall so lange ausgestellt. Dieses soll in etwa vier Monaten vorliegen. Dann wird eine neue Hauptverhandlung angesetzt.

Der Verteidiger des 29-Jährigen hatte auf Freispruch plädiert, weil der Mann unter einem Cocktail von starken Medikamenten – darunter Testosteron – gestanden haben soll, die Aggressionen fördern können. Die Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre gefordert.

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