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Eine Fachstelle für Tierschutz brauche es in Basel nicht, finden die Behörden.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 18.11.2019. Bild: Colourbox
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Weniger Strafverfahren Fachstelle für Tierrechte in Basel gefordert

Die Stiftung «Tier im Recht» will eine Fachstelle für Tierdelikte wie in anderen Kantonen. Unnötig, sagen die Behörden.

Im vergangenen Jahr sind in der Schweiz 1'760 Straftaten gegen Tiere juristisch behandelt worden. Die Hälfte dieser Straftaten wurde an Haustieren verübt, vor allem an Hunden. Vergleichsweise viele Fälle gab es im Kanton Bern, wie aus Zahlen der Stiftung Tier im Recht hervorgeht. Auch der Kanton Aargau schneidet im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gut ab und ahndet viele Tierschutzstraffälle.

Am anderen Ende der Skala liegen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der Kanton Nidwalden, Genf, Freiburg und Basel-Stadt. In diesen Kantonen kommt es also unterdurchschnittlich selten zu einer Strafverfolgung wegen Tierquälerei oder weil jemand sein Haustier schlecht gehalten hat.

Schlusslicht Basel-Stadt

Ein möglicher Grund, weshalb dies auch im Kanton Basel-Stadt der Fall ist, sei, dass in Basel eine Fachstelle für Tierschutzstraffälle fehle, sagt Bianca Körner von der Stiftung Tier im Recht. Eine solche Fachstelle sorge für eine bessere Verfolgung für Straftaten im Bereich des Tierschutzes.

«Wenn zum Beispiel ein Hund im überhitzten Auto eingesperrt ist, braucht es für ein Gerichtsverfahren klare Beweise, wie heiss es effektiv im Auto war», sagt Körner. Wenn die Polizei jedoch versäume, die Temperatur im Auto zu messen, dann könne im Nachhinein auch nicht bewiesen werden, dass der Hund gelitten hat.

Andere Kantone wie beispielsweise Zürich verfügten über eine solche Fachstelle, die aus speziell geschulten Polizistinnen oder Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft besteht.

Halteverbot sinnvoller

«Eine zusätzliche Stelle braucht es nicht. Wir arbeiten sehr gut mit Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen», sagt dagegen der Basler Kantonstierarzt Michel Laszlo. Dass es in Basel-Stadt im letzten Jahr weniger Tierschutzstrafverfahren als in anderen Kantonen gegeben hat, begründet Laszlo damit, dass in der Statistik die noch nicht vor Gericht verhandelten Fälle nicht mitgezählt wurden. «Alleine in diesem Jahr haben wir 16 neue Fälle an die Staatsanwaltschaft übergeben.»

Nicht immer sei es indes sinnvoll, gleich eine Anzeige zu machen. «In schweren Fällen braucht es eine Verzeigung, das ist klar. In leichteren Fällen ist dies jedoch nicht immer nötig, gerade auch, wenn Halter psychische Probleme haben», sagt Laszlo. In solchen Fällen sei es sinnvoller, wenn die Halter begleitet werden oder die Behörden ein Halteverbot aussprechen.

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