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Basel Baselland Wer soll die staatsnahen Betriebe kontrollieren?

Die Affären der BKB und der BVB werfen die Grundsatzfrage auf, wer den Leitungsgremien von staatsnahen Betriebe auf die Finger schauen soll. Die Mitglieder des Grossen Rats werden durch zwei Philosophien gespalten.

Eine negative Schlagzeile jagte die andere: Bei den staatsnahen Betrieben BVB und BKB, flog eine Ungereimtheit nach der anderen auf. Dies wirft die Grundsatzfrage nach der Aufsicht über die staatsnahen Betriebe auf? So könne es nicht weiter gehen, finden Basler Politikerinnen und Politiker von links bis rechts. Basel habe mit seinen staatsnahen Betrieben ein grundsätzliches Problem: «Diese Betriebe haben einige Defizite bei der Aufsicht», meint Grossrat Urs Müller vom Grünen Bündnis.

Die Aufsichtsgremien müssen entpolitisiert werden
Autor: Patricia von Falkenstein Präsidentin LDP

Betriebe wie BVB oder BKB gehören dem Kanton, der letztendlich auch über die Aufsichtsgremien bestimmt: Der Grossrat und der Regierungsrat wählen den Verwaltungsrat der BVB, den Bankrat der BKB wählt der Grossrat. Das seien aber oft nicht die kompetentesten Leute, meint SVP-Grossrat Karl Schweizer dazu. Gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF sagt er: «In diese Gremien wählen die Parteien ihre Vertreter und dadurch nicht unbedingt ihre besten Leute.»

Audio
Probleme mit staatsnahen Betrieben (12.12.13)
03:31 min
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«Die Aufsichtsgremien müssen entpolitisiert werden», findet die Präsidentin der Liberalen, Patricia von Falkenstein. Ihrer Meinung nach, soll die Regierung kompetente Fachleute in diese Gremien wählen. Urs Müller unterstützt diese Entpolitisierung, will aber, anders als die Bürgerlichen, die Aufsichtskompetenz beim Grossen Rat belassen: «Die strategischen Fragen sollen Fachleute überprüfen. Ob die Geschäfte rechtmässig ablaufen muss Sache der Aufsichtsgremien im Parlament sein.»

Bürgerliche und rot-grüne Politikerinnen und Politiker sind sich also in der Frage einig, dass mehr Kompetenz und weniger Politik in die Aufsichtsgremien gehört. Die Geister scheiden sich aber an der Frage, ob die Aufsicht über die Rechtmässigkeit der Geschäfte den Fachleuten oder dem Grossen Rat überlassen werden soll.

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