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Wochengast Hans-Peter Wessels: «Das ist wie ein Dammbruch»

Rund um die BVB-Affäre ist auch Baudirektor Hans-Peter Wessels (SP) in den Fokus der Kritik geraten. Im Interview äussert er sich zum Vorwurf, er habe die Lage bei den BVB beschönigt. Und erklärt: Mittlerweile seien viele Hinweise auf mögliche weitere Verletzungen des Submissionsgesetzes da.

Hans-Peter Wessels musste sich in den letzten Tagen immer wieder zu den neusten Enthüllungen bei den BVB äussern. Die scheibchenweise Information hinterliess den Eindruck, der für die BVB zuständige SP-Regierungsrat habe die Lage beschönigt dargestellt.

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Gespraech Hans-Peter Wessels
14:59 min
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So etwa, als er noch 24 Stunden vor der Veröffentlichung des Berichts der Finanzkontrolle sagte, dieser brächte «nichts Neues», falls er je veröffentlicht würde. Im Bericht waren dann doch einige Neuigkeiten zu lesen: die mutmasslichen Verletzungen des Submissionsgesetzes etwa oder die Abrechnung der Überstunden durch den Ex-Direktor und den Vizedirektor.

Weitere Verletzungen der Submissionsgesetze?

Im Nachhinein würde Hans-Peter Wessels in einem Punkt anders vorgehen, wie er heute einräumt: «Wo ich mir selber einen grossen Vorwurf mache: Ich hätte wahrscheinlich mehr Druck auf die Finanzkontrolle machen und dazu unabhängig von meinen Leuten abklären lassen müssen, ob es wirklich keine Möglichkeit gibt, den Bericht der Finanzkontrolle (bereits früher, Red.) vollumfänglich zu veröffentlichen.»

Hans-Peter Wessels tönt im Gespräch an, dass im Lauf der letzten Woche, also seit der Veröffentlichung des Berichts der Finanzkontrolle, bereits weitere Fälle von mutmasslichen Verletzungen des Submissionsgesetzes ans Licht gekommen seien. In die Details gehen möchte er jedoch nicht.

Wessels äussert sich auch kurz zum Honorar-Skandal im Baselbiet - und gibt dabei bekannt, dass auch er selbst Entschädigungen aus einem Verwaltungsratsmandat beziehe, allerdings erst seit dem laufenden Jahr und «deutlich unter den 20'000 Franken», die das Basler Lohngesetz als Obergrenze vorsieht für Beträge, die Amtsträger selber behalten dürfen.

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