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In schwarz gekleideter Mann will mit Fahne Security-Personal angreifen
Legende: Ausschreitungen am 11. Mai 2011 im Zürcher Letzigrund. Der FCB Fan mit der roten Fahne wurde bei seinem Angriff gefilmt. Das Bild stammt von der Stadtpolizei Zürich. zvg

Basel Baselland Zürcher Gericht zeigt Milde gegenüber gewalttätigem FCB-Fan

Milde für einen gewalttätigen Anhänger des FC Basel: Das Zürcher Obergericht hat am Freitag die von der Vorinstanz ausgesprochene Strafe gegen den 29-Jährigen Fussballfan erheblich gesenkt. Auf eine Schadenersatzforderung der Stadt Zürich in Höhe von 38'000 Franken trat das Gericht nicht einmal ein.

Vor dem Fussballspiel FC Zürich gegen FC Basel vom 11. Mai 2011 hatten Dutzende Basler Fans beim Eingang des Stadions Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma angegriffen und mit schweren Gegenständen beworfen. Sieben Sicherheitsleute sowie mehrere Fussballfans wurden erheblich verletzt. Der Sachschaden betrug 90'000 Franken.

Der Hooligan legte im Juni 2012 vor dem Bezirksgericht Zürich ein umfassendes Geständnis ab. Das Gericht verurteilte ihn damals wegen Landfriedensbruchs sowie Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot zu einer teilbedingten Geldstrafe.

Zudem wurde er grundsätzlich verpflichtet, dem Sportamt der Stadt Zürich einen Schadenersatz zu bezahlen. Dieses hatte einen Betrag von rund 38'000 Franken gefordert.

Stadt Zürich blitzt ab

Die Verteidigung legte Berufung und verlangte vor Obergericht eine gänzliche Bewährungsstrafe. Andererseits forderte die Anwältin die Abweisung der finanziellen Forderungen der Stadt Zürich. Der Rechtsvertreter der Stadt dagegen setzte sich dafür ein, den Basler Krawallanten auch in finanzieller Hinsicht zur Rechenschaft zu ziehen.

Das Obergericht entschied jedoch auf der ganzen Linie gegen die Stadt Zürich, aber auch gegen die Vorinstanz. So bestätigte es zwar die vom Bezirksgericht verhängte Geldstrafe, setzte aber die gesamte Strafe zur Bewährung aus.  Damit bleibt nur noch eine Busse von 500 Franken übrig.

Auf die Forderung der Stadt Zürich traten die Richter dagegen nicht einmal ein. Das Sportamt wurde vielmehr verpflichtet, dem Basler Fan eine Prozessentschädigung von 5000 Franken zu bezahlen.

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