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Pilotenfehler führe zum Absturz
Aus Nachrichten vom 20.08.2019.
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2017 am Hang zerschellt Pilotenfehler führte zu PC-7-Absturz am Schreckhorn

  • Nach knapp zwei Jahren ist klar, weshalb eine PC-7 im September 2017 am Schreckhorn (BE) abgestürzt ist.
  • Der Pilot flog laut einer Mitteilung der Militärjustiz trotz ungenügender Sichtverhältnisse nach den Regeln des Sichtflugs statt im Instrumentenflugverfahren.
  • Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Pilot war beim Absturz ums Leben gekommen.

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Aus dem Archiv: Schlechtes Wetter verhindert Bergung
Aus Schweiz aktuell vom 13.09.2017.
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Am 12. September 2017 kollidierte ein Pilatus PC-7 Turbo-Trainer der Schweizerischen Luftwaffe mit der westlichen Bergflanke des Schreckhorns. Der Pilot kam dabei ums Leben – das Flugzeug wurde durch den Aufprall komplett zerstört.

Der PC-7 hat keine eigenen Flugdatenschreiber – der Unfall musste deshalb über die Auswertung von Flugplänen und anhand von Datensätzen der Luftraumüberwachung rekonstruiert werden.

Pilot flog auf Sicht trotz schlechtem Wetter

Nun liegt der Schlussbericht vor. Demnach sei die PC-7 bei einer kontrollierten Fluglage rund 100 Meter unterhalb des Gipfels mit dem Schreckhorn kollidiert. Das Flugzeug befand sich in diesem Zeitpunkt in den Wolken. Es sei davon auszugehen, dass der Pilot während des ganzen Flugs bis zum Unfall nach Sichtflugregeln flog, heisst es weiter.

Der Pilot hätte bei den herrschenden Wetterbedingungen jedoch nach Instrumentenflugregeln fliegen sollen. Falls er auf die Instrumentenflugregeln gewechselt habe, hätte er dies zumindest der Einsatzzentrale nicht per Funk gemeldet. Die Unfallursache sei daher auf einen Pilotenfehler zurückzuführen.

Kein weiteres Verfahren

Ob das Verhalten des Piloten militärstrafrechtlich relevant ist, bleibt offen. Aufgrund seines Todes kann kein Verfahren gegen den Piloten eröffnet werden. Die Untersuchung habe laut Mitteilung zudem keinen Anfangsverdacht gegen eine andere beteiligte Person zutage gefördert. Auf eine weitere militärstrafrechtliche Verfolgung werde somit verzichtet.

Korpskommandant Aldo Schellenberg hat den Antrag des Untersuchungsrichters gutgeheissen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

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