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Bern Freiburg Wallis Aminona-Hoteltürme in Mollens: Das Bundesgericht legt sich quer

Zwei Umweltorganisationen haben vor Bundesgericht einen Sieg gegen das Bauprojekt des Luxus-Resorts Aminona in Mollens VS errungen. Der Quartierplan für einen Teil des Grossprojekts hätte nicht bewilligt werden dürfen. Die Zonenpläne seien veraltet, sagt das Bundesgericht. Ein Urteil mit Folgen.

Die Zonenpläne stammen aus den Jahren 2000 beziehungsweise 2002. Sie waren die Grundlage für die bisherigen Baubewilligungen für das Grossprojekt «Mirax».

Seither ist unter anderem die Zweitwohnungsinitiative angenommen worden. Dies schaffe eine neue Ausgangslage, hält das Bundesgericht im am Freitag veröffentlichten Urteil fest. Daher müsse gemäss Raumplanungsgesetz eine Überprüfung und allenfalls Anpassung von bestehenden Zonenplänen vorgenommen werden.

Ein Urteil mit Folgen

Das Bundesgericht hat den Entscheid der Vorinstanz damit aufgehoben. Das Kantonsgericht Wallis muss den Fall neu beurteilen. Damit hat das Bundesgericht die Beschwerden von Helvetia Nostra und der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) gutgeheissen.

Das Urteil könnte für den Kanton Wallis wegweisenden Charakter haben. Denn erstmals schlägt die Zweitwohnungsinitiative nun auch auf die Zonenpläne der Gemeinden durch, die der Staatsrat jeweils genehmigen muss.

Audio
Die Mirax-Hoteltürme wackeln (29.1.2016)
01:07 min
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Das Tourismus-Projekt des Luxus-Resorts Aminona hoch über dem Plateau von Montana-Crans wird von einer russischen Gruppe finanziert und soll nahezu 700 Millionen Franken kosten.

Es ist in fünf Zonen gegliedert, in denen rund 1100 Betten entstehen sollen. Im Sommer 2014 haben die Bauarbeiten für das Grossprojekt begonnen. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichts betrifft die Zone 1 des Resorts. Auf der entsprechenden Parzelle befinden sich drei Hochhäuser aus den 70er-Jahren. Geplant sind fünf weitere.

Nicht die erste Beschwerde

Gegen das Bauprojekt hatten Umweltschutzorganisationen bereits früher Beschwerden eingereicht. 2012 erklärte das Bundesgericht einen Rekurs gegen das gesamte Bauprojekt für unzulässig. Im Februar 2014 hiessen die Richter in Lausanne dagegen Beschwerden des WWF und der SL teilweise gut.

Wegen der Gefahr von Lawinenniedergängen annullierte das Bundesgericht die Bewilligung für den Bau von über einem Dutzend Chalets. Es widerrief zudem Baugenehmigungen für weitere Chalets aufgrund des Gesetzes über den Schutz der Wälder.

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