Das Berner Stimmvolk sagte mit 56 zu 44 Prozent Ja zur Einbürgerungsinitiative der Jungen SVP. Die Initiative fordert, dass Ausländerinnen und Ausländer nicht mehr so einfach den Schweizer Pass erhalten.
Ein Experten-Bericht geht aber davon aus, dass die Initiative in einzelnen Punkten gegen Bundesrecht verstösst. Probleme stellen sich bei Alleinerziehenden und bei sogenannten Working-Poors; Menschen, die hier arbeiten, sich integrieren, aber zu wenig verdienen, um ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten zu können.
Daten kaum zu beschaffen
Auch bei der Umsetzung der Initiative stellen sich viele Fragen. Besonders wenn es darum geht abzuklären, ob die Gesuchsteller vor Jahren ein Verbrechen begangen oder Sozialhilfebeiträge nicht zurückbezahlt haben. «Einträge ins Strafregister werden nach 10 bis 20 Jahren wieder gelöscht», sagt Martin Buchli gegenüber dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF.
Buchli ist Rechtsanwalt in Bern und Spezialist für Staats- und Verwaltungsrecht. Für die Berner Regierung hat er ein Kurzgutachten zur Einbürgerungsinitiative verfasst. «Weil keine Einträge mehr bestehen, sind die Gemeinden auf die Kooperation und die Ehrlichkeit der Gesuchsteller angewiesen.» Ein eigenes Register darf der Kanton Bern nicht führen.
Ebenfalls schwierig wird die Beschaffung der Daten im Bereich der Sozialhilfe. Weil es sich hier um heikle persönliche Daten handelt, dürfen andere Kantone gemäss Buchli die Daten nicht automatisch mit dem Kanton Bern austauschen.