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Der Kanton Bern will schnellere Rückverfolgung sicherstellen
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 13.08.2020. Bild: Keystone
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Berner Corona-Massnahmen Wer ins Restaurant will, muss sich zwingend registrieren

Der Kanton Bern verschärft die Corona-Massnahmen in Restaurants.

Im Kanton Bern gilt ab Montag eine Registrierungspflicht in Restaurants. Mindestens eine Person pro Gästegruppe ist verpflichtet, ihre Kontaktdaten anzugeben.

Was neu gilt

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In Innenräumen von Restaurants muss mindestens eine Person pro Gruppe ihre Daten angeben. Die Gäste müssen ihren Namen, ihr Geburtsdatum, ihre Telefonnummer und ihre vollständige Adresse hinterlassen. Nicht erhoben werden die Daten von Gruppen, die sich ausschliesslich im Freien aufhalten.

Ab Montag gelten auch strengere Regeln in Bar- und Clubbetrieben. Sie müssen nebst ihrem Namen, Handy-Nummer und E-Mail neu auch ihr Geburtsdatum und ihre vollständige Adresse angeben.

Wie diese Registrierung erfolgt, ist den Betrieben überlassen. «Sie kann aber weiterhin mit den bestehenden Online-Meldeformularen und Apps erfolgen», sagt der Sprecher der bernischen Gesundheitsdirektion, Gundekar Giebel.

Der letzte Vorfall zeigte: Wir brauchen genauere Daten.
Autor: Gundekar Gieber Sprecher Gesundheitsdirektion

Mit dieser Registrierungspflicht geht der Kanton Bern weiter als vom Bund verlangt. Weshalb dieses Vorpreschen? Das habe mit den durchzogenen Erfahrungen bei den letzten Coronafällen in einem Berner Club zu tun. «Die Datengrundlage war schlecht», sagt Gundekar Giebel. «Wir benötigten wegen der fehlerhaften Angaben zu viel Zeit, um die betroffenen Personen zu erreichen.» Giebel spricht die Vorfälle rund um den Berner Club Kapitel von Ende Juli an.

Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Der Sprecher der bernischen Gesundheitsdirektion verweist auf die Covid-19-Verordnung des Bundes, welche solche Massnahmen zulässt.

Kritik aus der Gastrobranche

Casimir Platzer, Präsident von Gastrosuisse, kann den Grund für die Verschärfung der Massnahmen nicht verstehen. «Schon jetzt müssen die Personendaten erfasst werden, wenn die Gäste nicht 1.5 Meter Abstand einhalten können und es keine Trennscheiben gibt.» Neu müssen die Daten auch bei Personen hinterlegt werden, die mehr Abstand halten. «Die Gründe dafür kenne ich nicht. Ich zweifle, ob man damit etwas erreichen kann.»

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Sprecher der Gesundheitsdirektion: «Dank dieser Pflicht kann die Rückverfolgung schneller passieren»
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 13.08.2020. Bild: Keystone
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SRF 4 News 11:00 Uhr/Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 12:03 Uhr;

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