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Berner DJ vor Gericht Plattensammlung sei nicht zufällig abgebrannt

  • Ein ehemaliger DJ wurde vom Obergericht wegen Brandstiftung und versuchten Betrugs verurteilt.
  • Damit bestätigt das Obergericht das Urteil der ersten Instanz, verkürzt aber die Freiheitsstrafe auf vier Jahre.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ein Weiterzug vor Bundesgericht ist möglich.

Der ehemalige Berner DJ zügelte seine rund 13'000 Platten 2012 in eine Ostermundiger Lagerhalle und liess sie auf 200'000 Franken versichern. Er erkundigte sich laut Regionalgericht bei der Versicherung, ob die Plattensammlung nun im Falle eines Schadens wirklich gedeckt sei. Kurz darauf brannte es in genau dieser Lagerhalle. Die Untersuchungen zeigten, dass der Brand im Bereich der Plattensammlung ausgelöst worden war.

Das Obergericht bestätigt nun das Urteil des Regionalgerichts und kommt zum Schluss, dass der Ex-DJ diesen Brand in Auftrag gegeben hat. Es verurteilt ihn unter anderem wegen Anstiftung zu Brandstiftung und versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Das Regionalgericht hatte ihm zuvor sechs Jahre Freiheitsstrafe auferlegt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt und kann den Fall noch vor Bundesgericht bringen.

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