Das Kantonsparlament trat am Dienstagmorgen nicht auf den Antrag des Regierungsrats ein, die 2010 im Fondsgesetz verankerte Befristung aufzuheben. Damit steht fest, dass der Fonds nach fünfjähriger Existenz aufgehoben werden muss. Mit 95 zu 54 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der Grosse Nichteintreten und folgte damit dem Antrag der grössrätlichen Finanzkommission.
Hauptargument der Fondsgegner ist, diese Spezialkasse verfälsche die wahre Verschuldung des Kantons Bern und stehe im Widerspruch zur 2008 eingeführten Schuldenbremse des Kantons Bern.
Die kantonale Finanzdirektorin Beatrice Simon sagte im Rat, der Fonds enthalte derzeit noch 166 Millionen Franken.
Der Fonds geht auf einen namhaften Ertragsüberschuss des Kantons Bern in der Rechnung 2008 zurück. Damals schrieb der Kanton ein Plus von 350 Millionen. Die Regierung sagte damals, es sei besser, einen Teil dieses Geldes in einen Topf für spätere Investitionen zu legen als alles für den Abbau von finanziellen Altlasten zu verwenden.