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Neues Sozialhilfegesetz Berner Kantonsregierung zieht bei Sozialhilfe die Schraube an

Der Grundbedarf soll um zehn Prozent gekürzt werden. Mit ihren Vorschlägen will die Regierung einen Vorstoss aus dem Jahr 2013 umsetzen. Es ist dies mittlerweile der dritte Anlauf.

Aus Sicht des Regierungsrates haben die bisher umgesetzten Massnahmen die Sozialhilfekosten nur ungenügend gesenkt. Die Regierung hat darum neue Eckwerte für die Sozialhilfe definiert. Sie sollen nun in den dritten Anlauf der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes einfliessen und die hohe Sozialhilfequote im Kanton Bern reduzieren.

So soll der Grundbedarf um zehn Prozent gesenkt werden, damit die Arbeit gegenüber dem Bezug von Sozialhilfe wieder attraktiver werde.

  • Bei vorläufig Aufgenommenen, die nach sieben Jahren von der tiefer angesetzten Asylsozialhilfe in die ordentliche Sozialhilfe wechseln, soll der Grundbedarf um 15 Prozent gegenüber den sogenannten SKOS-Richtlinien gesenkt werden.
  • Auch bei jungen Erwachsenen soll der Grundbedarf um 15 Prozent gesenkt werden.
  • Junge Erwachsene, die nicht arbeiten oder die nicht in einer Ausbildung stecken, müssen mit einer Reduktion von 30 Prozent rechnen. Das gleiche gilt für Leute, die nach Jahren keine deutschen oder französischen Sprachkenntnisse haben. Es gilt Sprachniveau A1.
  • Alleinerziehende mit Kindern unter einem Jahr und Personen über 60 sowie Menschen mit einer Behinderung sind von den Massnahmen ausgenommen.

Die Berner Regierung schlägt aber auch vor, die Integrationszulage wieder zu erhöhen oder die Einkommens-Freibeiträge auf die Höhe der SKOS-Richtlinien aufzustocken. Dies sei eine Motivation, von der Sozialhilfe unabhängig zu werden.

Der Protest hat schon begonnen

Linke, Grüne, Sozialwerke, die Stadt Bern un die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz können der Vorlage nichts abgewinnen. Es werde wieder auf dem Buckel der Ärmsten gespart, dem Vorschlag fehle jeder Sachverstand. Die SP hat bereits ein Referendum in Aussicht gestellt.

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