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Berner Polizeigesetz Kommission will schärfere Regeln für Fahrende

Die grossrätliche Sicherheitskommission befürwortet das neue Polizeigesetz grundsätzlich, will aber einige Änderungen.

  • Das Berner Kantonsparlament wird sich im November über die Revision des Polizeigesetzes beugen.
  • Die Sicherheitskommission (SiK) befürwortet den Vorschlag der Regierung grundsätzlich, schlägt aber einige Änderungen vor, wie sie in einer Mitteilung schreibt.
  • Unter anderem soll das Gesetz griffigere Bestimmungen für die Wegweisung von ausländischen Fahrenden enthalten.

Für eine Mehrheit der 17-köpfigen Sicherheitskommission (SiK) böte das Polizeigesetz eine gute Gelegenheit für neue Bestimmungen, damit die Polizei Fahrende von privaten und gemeindeeigenen Grundstücken wegweisen kann.

Die SiK möchte zudem mündlich angeordnete Wegweisungen und Fernhaltungen bis zu einer Dauer von 48 Stunden ermöglichen statt 24 Stunden, wie von der Regierung beantragt. Da geht es zum Beispiel um Reaktionen im Bereich der häuslichen Gewalt. Eine Minderheit der Kommission stellte sich gegen dieses Vorhaben.

Weitere Änderungen

Wer bezahlen muss, wenn es bei Veranstaltungen zu Gewalt kommt, ist noch unklar. Eine Mehrheit der SiK möchte die maximale Höhe der Kostenbeteiligung der Gemeinden festlegen. Weiter beantragt die SiK, dass Verkehrsassistenten im Verkehrsbereich über Polizeistatus verfügen.

Police Bern
Legende: In Kraft treten soll das Gesetz 2019. Keystone

Insgesamt begrüsst die Kommission das total revidierte Gesetz und empfiehlt dem Parlament einstimmig, darauf einzutreten. Der Erlass enthalte «taugliche und zeitgemässe Instrumente, mit denen die Polizei ihre Aufgaben wahrnehmen und die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten» könne, schreibt die SiK in ihrer Mitteilung.

Dazu werde das Verhältnis zu den Gemeinden und der Kostenteiler vereinfacht. Zustimmung findet schliesslich der Vorschlag der Regierung, die Kompetenzen von privaten Sicherheitsdiensten oder Gemeindeangestellten in einem eigenen Gesetz zu regeln.

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