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Bern Freiburg Wallis Berner Schulabwart wegen illegaler Pornografie freigestellt

Ein Hauswart einer Berner Schule wurde wegen Besitzes von drei Bildern mit illegalem pornographischem Inhalt verurteilt. Die Stadt Bern kündigt Massnahmen an.

Immobilien Stadt Bern (ISB) als Arbeitgeberin hat den Hauswart freigestellt. Das schreibt die Zeitung «Der Bund» in der Samstagsausgabe.

Der Hausdienstleister sei zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden und werde nicht mehr an seinen Arbeitsort zurückkehren, heisst es weiter. Nun muss er die Wohnung auf dem Schulareal bis Mitte Dezember räumen.

Mann an einem Computer
Legende: Der Mann wurde wegen illegaler pornografischer Bilder verurteilt. Keystone (Symbolbild)

In einem Brief an die Eltern ist zudem die Rede von einem «zweckentfremdeten Raum im Schulhaus Sonnenhof». Das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass der Hausdienstleister den verschlossenen, für Dritte nicht zugänglichen Raum für private Zwecke genutzt habe.

Aufklärung dank Einbruch

Laut dem «Bund» hortete der Hauswart in dem Raum diverse Utensilien, die für erotische Spiele verwendet werden können. Der Raum flog auf, weil in diesem Sommer ein ehemaliger Schüler in den Raum eingebrochen ist und daraufhin seinen früheren Lehrer in Kenntnis setzte.

Er habe jeweils schnell gehandelt, betont Gemeinderat Alexandre Schmidt. Er ist der politisch Verantwortliche der Arbeitgeberin des Hauswartes, Immobilien Stadt Bern. «Hätte ich früher mehr gewusst, hätte ich schneller reagieren können.» Er verweist auf die Staatsanwaltschaft, welche die Stadt Bern nicht sofort über die Verurteilung ins Bild setzte.

Audio
Schmidt: «Ich habe reagiert» (21.11.2015)
03:27 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 27 Sekunden.

Schmidt verlangt nun, dass die Schulbehörden nicht nur bei Verfahren gegen Lehrkräfte informiert werden, sondern auch bei Ermittlungen gegen Angestellte des Hausdienstes oder von Tagesschulen.

Zudem müssen künftig Personen, welche sich in Bern als Angestellte des Hausdienstes bewerben, ihrem Bewerbungsschreiben auch einen Strafregisterauszug beilegen.

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