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Bern Freiburg Wallis Beschwerde gegen V-Bahn-Abstimmung abgewiesen

Drei Monate nach dem Ja der Grindelwalder Gemeindeversammlung zum V-Bahn-Projekt hat der Regierungsstatthalter eine Abstimmungsbeschwerde abgewiesen. Sie sei rechtsmissbräuchlich und mutwillig.

Gegen den Entscheid der Stimmberechtigten für das Projekt V-Bahn Ende Oktober 2014 reichte ein Stimmbürger Abstimmungsbeschwerde ein. Statthalter Martin Künzi hält fest, er habe bloss allfällige Mängel des Abstimmungsverfahren zu prüfen.

12 der 13 Beschwerdepunkte enthielten aber inhaltliche Kritik am V-Projekt. Dafür sei er nicht zuständig. Kritisiert wurde zudem der geplante Entwicklungsfonds. Die Jungfraubahnen wollen demnach künftig 200'000 Franken pro Jahr in nachhaltige Projekte investieren.

Dieser Fonds sei nicht Bestandteil der verabschiedeten Vorlage, heisst es im Entscheid. Die Beschwerde sei als «rechtsmissbräuchlich und mutwillig» zu bewerten. Da der Beschwerdeführer laut einem Zeitungsartikel ein privates Bauprojekt verfolge, für dessen Finanzierung er auch die Bahn angefragt habe. Der Mann habe Druck machen wollen - «dies augenscheinlich in der Hoffnung, die Jungfraubahnen so doch noch zum Einlenken zu bewegen.»

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