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Bern Freiburg Wallis Bieler Zahntechniker muss hinter Gitter

Der 53-jährige Mann, der mehrmals unsachgemäss Zahnarztarbeiten im Mund von Patienten ausführte, muss ins Gefängnis. Das Bieler Regionalgericht hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verurteilt und gleich Sicherheitshaft angeordnet.

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland sprach den 53-jährigen Mann unter anderem der mehrfachen schweren Körperverletzung und des gewerbsmässigen Betrugs für schuldig. In einzelnen Punkten wurde der Mann freigesprochen.

Dennoch ging das Gericht mit seinem Strafmass von 54 Monaten über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. Sie hatte in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von 44 Monaten gefordert. Der amtliche Verteidiger des Mannes hatte Freispruch beantragt, ausser in einem Nebenpunkt.

Unnötigerweise Zähne abgeschliffen

Ausführlich schilderte Gerichtspräsident Markus Gross bei der Urteilsverkündigung die Leiden der vier Opfer der schweren Körperverletzung: Ihnen schliff der falsche Zahnarzt beispielsweise unnötigerweise Zähne ab und errichtete unsachgemäss Brücken.

Grosse Schmerzen erlitten diese Personen nicht nur in der Praxis des Zahntechnikers, sondern auch bei den Nachbehandlungen durch echte Zahnärzte. Diese konnten jeweils kaum glauben, was sie sahen. Unter Tränen hatte zu Prozessauftakt eine Frau von 54 Nachbehandlungen berichtet, denen sie sich habe unterziehen müssen.

Der Zahntechniker und Dentalassistent nahm das Urteil im Bieler Amthaus äusserlich unbewegt entgegen. Der Prozess gegen den Mann hatte bereits im Herbst 2015 begonnen. Er musste allerdings verschoben werden, da der Mann verunfallt war.

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