Der Anwalt des Bootsführers hat am Montag mitgeteilt, dass sich sein Mandant «aus persönlichen Gründen» entschlossen habe, auf eine Berufung gegen das Urteil zu verzichten. Damit wird das Urteil rechtskräftig.
Der 77-jährige Mann wurde Ende Oktober letzten Jahres vom Regionalgericht in Biel in einem Indizienprozess wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Der Bootsunfall hatte sich im Juli 2010 ereignet. Eine junge Frau und ihr Freund waren in einem Gummiboot auf dem Bielersee unterwegs. Plötzlich näherte sich ein Motorboot. Die beiden jungen Leute versuchten, auf sich aufmerksam zu machen. Als das Boot nicht abdrehte, sprangen sie ins Wasser. Die 24-Jährige wurde von der Schiffsschraube erfasst und verblutete noch im Wasser. Das Motorboot fuhr ohne anzuhalten weiter.
Vorgeschichte: der Prozess am Regionalgericht
Die Polizei suchte mehrere Tage nach dem Bootsfahrer. Ende Juli gaben die Behörden bekannt, ein 77-jähriger Rentner aus der Region stehe unter dringendem Tatverdacht. Der Mann gab zwar zu, am fraglichen Nachmittag auf dem Bielersee unterwegs gewesen zu sein. Weder er noch andere Personen an Bord seines Boots hätten aber zum fraglichen Zeitpunkt etwas Aussergewöhnliches festgestellt.
Das Gericht sah es letzten Oktober indessen als erwiesen an, dass der Mann für den Tod der jungen Frau verantwortlich sei. Die Indizien reichten für einen Schuldspruch. Insgesamt ergebe sich ein plausibles Bild des Unfallhergangs, das den Bootsführer schwer belaste, kam die Richterin zum Schluss.