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Reitschule Bern Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Bombenleger

  • Das Bundesgericht in Lausanne bestätigt das Urteil des Bundesstrafgerichts.
  • Dieses hatte den heute 27-jährigen Mann im April 2016 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
  • Im August 2007 hatte der Mann in der Reitschule Bern eine Bombe deponiert.

In der Reitschule Bern lief das Festival der Antifa, einer linken Gruppierung, als der Mann eine selbst gebaute Bombe im Konzertsaal deponierte. Zur Tatzeit bewegte sich der Mann in der rechten Szene. Die Bombe befand sich in einem Rucksack. Ein Sicherheitsmitarbeiter bemerkte ihn.

Explosion im Freien

Kurz nachdem der Mitarbeiter den Rucksack ins Freie gebracht hatte, entzündete sich der Spreng- und Brandsatz darin. Eine rund fünf Meter hohe Stichflamme schoss in die Höhe. Letztlich sei es einzig dem Glück zu verdanken, dass der Sprengsatz nicht im Innern der Reitschule explodiert sei, schreiben die Bundesrichter in ihrem Urteil.

Freispruch von Brandstiftung abgelehnt

Während der Täter die Verurteilung wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht nicht anfocht, beantragte er einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten qualifizierten Brandstiftung.

Das Bundesgericht sieht den Tatbestand jedoch als erfüllt an. Es beanstandet auch die Höhe der Strafe von vier Jahren nicht. Der Mann habe mit Vorsatz gehandelt.

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