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Bern Freiburg Wallis Burgdorf will Spielregeln für lautes Nachtleben

Die Stadt Burgdorf will beim Nachtleben die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung unter einen Hut bringen. Zu diesem Zweck sollen die baurechtliche Grundordnung angepasst und das Gemeindepolizeireglement ergänzt werden.

Immer wieder seien die städtischen Behörden mit Zielkonflikten konfrontiert, heisst es in einer Mitteilung: Manche Bewohner gingen früh ins Bett, weil sie um 5 Uhr zur Arbeit müssten, andere wollten bis spät in die Nacht feiern. Konflikte könne es auch etwa geben, wenn es im familienfreundlichen Mehrfamilienhaus plötzlich bei einem Fenster ein rotes Licht habe.

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Neue Regeln fürs Nachtleben (23.10.2013)
03:44 min
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Um möglichst faire Lösungen für solche Probleme zu finden, wurde schon 2011 die «Projektgruppe Lärmschutz» eingesetzt. Deren Vorschläge liegen nun vor. So soll die baurechtliche Grundordnung neu festlegen, in welcher Zone das Rotlichtgewerbe zulässig ist und wo was grundsätzlich erlaubt ist.

Das Gemeindepolizeireglement soll weiter die Basis schaffen für Regeln, an welchem Ort wie lange und wie laut gefeiert werden darf. Nachtveranstaltungen sind demnach auf insgesamt zwölf Plätzen möglich. An jedem Ort darf es zwischen zwei und zehn laute Nachtveranstaltungen pro Jahr geben, je nach Kategorie. Ist das Kontingent ausgeschöpft, werden im entsprechenden Jahr keine Veranstaltungen mehr bewilligt.

«Was heute möglich ist, wird auch künftig erlaubt sein», erklärt die zuständige Gemeinderätin Annette Wisler gegenüber dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF. Zudem seien «gut begründete Ausnahmen möglich». Der Gemeinderat von Burgdorf will mit den neuen Reglementen vor allem Klarheit über die Nachtlärm-Situation in der Stadt schaffen.

Die Vorschläge gehen nun in die Vernehmlassung und sollen 2014 umgesetzt werden.

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