Ein Sprecher des Bundesgerichts bestätigte am Mittwoch auf Anfrage eine Meldung des Solothurner Regionalradios 32. Er sagte weiter, das Schreiben der Frau sei erst am Mittwoch eingegangen. Er könne keine weiteren Angaben zum nun folgenden Verfahren machen.
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich nach Angaben der Gemeinde Lengnau von September um eine Frau, welche einen Kilometer weit weg vom Gelände wohnt, auf dem CSL Behring bauen will. Das Unternehmen will dort für 400 Millionen Franken eine Fabrik mit 300 neuen Arbeitsplätzen erstellen.
Kanton und Verwaltungsgericht: «Zu weit weg»
Die Frau macht nach Angaben ihrer Wohngemeinde unter anderem geltend, sie nutze das Gebiet, in dem CSL Behring bauen wolle, regelmässig für Spaziergänge. Nun werde das Naherholungsgebiet Lengnaumoos zerstört.
Die Berner Kantonsregierung ging vor ein paar Monaten nicht auf die Beschwerde der Frau gegen die Baubewilligung für CSL Behring ein - weil die Frau zu weit weg vom fraglichen Terrain wohne. Das kantonale Verwaltungsgericht stützte diesen Entscheid im September.