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Neues Kirchengesetz Der Kanton Bern und die Kirchen schaffen klare Verhältnisse

Die drei Landeskirchen erhalten mehr Autonomie. Eine striktere Trennung wurde abgelehnt.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Vier Jahre lang dauern bereits die politischen Diskussionen im Kanton über das Verhältnis Kirche und Staat.
  • Eine der wichtigsten Änderungen ist die Anstellung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie werden künftig nicht mehr vom Kanton, sondern von den Kirchen angestellt.
  • Das Bestreben, den Kanton in religiösen Fragen als neutral zu bezeichnen, scheiterte.
  • Das Kantonsparlament entschied auch, dass keine Leistungsvereinbarungen zwischen Staat und Landeskirchen abgeschlossen werden.
Stadt Bern im Abendlicht
Legende: Wie gehen Kirchen und Kanton in die Zukunft? Keystone

Das neue Gesetz gibt den Landeskirchen künftig mehr Autonomie. Sie sollen ihre Geistlichen bald selber anstellen und entlöhnen. Der Kanton Bern hat aber – wegen vor vielen Jahren eingegangener Verpflichtungen – 197 der heute 360 evangelisch-reformierten Pfarrstellen zu finanzieren. Künftig erhalten die Kirchen vom Kanton knapp 75 Millionen Franken pro Jahr.

Hinter den nun vorliegenden Gesetzesentwurf haben sich in der Vernehmlassung im Grundsatz die meisten Parteien und auch die Landeskirchen gestellt. Auch die vorberatende Kommission beantragt dem Rat Zustimmung.

Wie geht es weiter?

Bei der Debatte am Mittwoch handelte es sich um die erste Lesung. Die zweite Lesung des bernischen Kirchengesetzes dürfte gemäss dem Sprecher der vorberatenden Kommission im März 2018 über die Bühne gehen. In Kraft treten soll das neue Gesetz am 1. Januar 2020.

Ein Rückweisungsantrag scheiterte

Der Grünliberale Michael Köpfli wollte mit der Rückweisung den Regierungsrat verpflichten, eine neue Vorlage auszuarbeiten. In dieser hätte der Kanton Bern als weltlich und in religiösen Fragen neutral bezeichnet werden müssen. Der Kanton Bern solle keine Kultustätigkeiten unterstützen und sich nicht an der Entlöhnung der Pfarrer beteiligen. Köpfli sagte im Rat, der Staat überweise mit dem neuen Gesetz den Kirchen gleich viel Geld wie bisher, nur in anderer Form. Deshalb bleibe alles beim Alten. Diese Verknüpfung Staat-Kirche sei einfach nicht mehr zeitgemäss.

Eine sehr deutliche Mehrheit des Grossen Rats wollte aber nichts von diesem Rückweisungsantrag wissen. In der Eintretensdebatte hiess es im Allgemeinen, das neue Gesetz gebe den Kirchen den nötigen Freiraum. Es sei schlank und prägnant.

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