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Bern Freiburg Wallis Die Freiburger Landwirtschaft bleibt gentechfrei

Das Kantonsparlament will auch nach dem Ende des Moratoriums auf nationaler Ebene 2017 keine gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft. Ausgenommen vom Verbot ist die Forschung.

Ein gesetzliches Verbot von gentechnisch veränderten Organismen war im Freiburger Grossen Rat nicht bestritten. In der Schlussabstimmung stimmten nur zwei Grossräte gegen das Verbot, welches nun im Landwirtschaftsgesetz verankert wird.

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Das Parlament entschied deutlich (18.3.2015)
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Zu reden gab allerdings die Frage, ob das Verbot ohne Vorbehalte gelten soll, oder ob für die Forschung eine Ausnahme gemacht werden soll. Nur der Kanton Tessin hat ein Gentechverbot, welches auch für die Forschung gilt - und dabei bleibt es.

«Landwirtschaft braucht kein Gentech»

Die Grossrätinnen und Grossräte waren der Meinung, dass die Gentech-Forschung im geschlossenen und kontrollierten Rahmen möglich bleiben soll - im Rahmen der Bundesgesetzgebung: Die Forschung wird im Freiburger Gesetz explizit nicht erwähnt.

«Die Freiburger Landwirtschaft ist stark genug und braucht kein Gentech», sagte Landwirt und CVP-Grossrat Pascal Andrey. «Man soll aber das Experimentieren im geschlossenen Rahmen nicht verbieten.»

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