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Bern Freiburg Wallis Diese Steuerprivilegien will der Kanton Bern gewähren

Mit mehreren Massnahmen will der Berner Regierungsrat verhindern, dass Unternehmen wegen der Unternehmenssteuerreform III den Kanton Bern verlassen. Das hat er in einer «ersten vorläufigen Positionierung» deutlich gemacht.

Fast 1300 Holdings und andere Spezialgesellschaften haben ihren Sitz im Kanton Bern. Fällt die privilegierte Besteuerung ab 2019 weg, droht ihnen eine deutlich höhere Steuerbelastung.

Zwar peilt der Berner Regierungsrat bekanntlich eine Senkung der Gewinnsteuer auf maximal 16,37 Prozent an. Doch auch dann hätte dies für Statusgesellschaften eine Verdoppelung gegenüber der heutigen Steuerbelastung zur Folge.

Angst vor Abwanderung

Der Regierungsrat will den «Steuerschock» für die Unternehmen mildern. Er fasst vorderhand drei Massnahmen ins Auge, die der Bund den Kantonen zur Verfügung stellt.

  • Erstens soll der Überabzug bei den Forschungs- und Entwicklungskosten im vollen Umfang – also mit 150 Prozent – berücksichtigt werden.
  • Zweitens spricht sich der Regierungsrat dafür aus, dass die gesamte Ermässigung aus den Entlastungsmassnahmen 80 Prozent beträgt – also das vom Bund vorgegebene Maximum.
  • Drittens möchte der Regierungsrat den Statusgesellschaften in der Übergangsphase bis 2024 einen «attraktiven Sondersatz» anbieten.

Offene Fragen

Noch nicht beurteilt hat der Regierungsrat zwei weitere mögliche Ersatzmassnahmen, die Patentbox und die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Bei diesen Instrumenten bestünden noch erhebliche Unsicherheiten über den zulässigen Anwendungsbereich und die finanziellen Auswirkungen.

Audio
Drei Massnahmen, um Unternehmen zu ködern (23.11.2016)
01:26 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 26 Sekunden.

Welche Massnahmen der Regierungsrat tatsächlich übernehmen wird, will er im Rahmen der Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2019 festlegen. Die Vernehmlassung wird nach der eidgenössischen Abstimmung über die USR III im kommenden Februar gestartet.

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