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Drogenabhängige verurteilt Hilfe beim «goldenen Schuss» war fahrlässige Tötung

Das Regionalgericht in Bern hat eine 27-Jährige verurteilt. Sie hat einem Mann Drogen beschafft – mit tödlicher Folge.

In einem verworrenen Fall rund um den mutmasslichen Sterbenswunsch eines Alkoholabhängigen hat ein Berner Gericht eine Frau zu 34 Monaten Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt. Es sprach die bald 27-jährige Drogenabhängige der fahrlässigen Tötung schuldig.

Therapie anstatt Gefängnis

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Wie Gerichtspräsident Jürg Christen bei der Urteilsverkündigung bekanntgab, wird diese Strafe zugunsten einer stationären Suchtbehandlung und einer ambulanten therapeutischen Behandlung aufgeschoben. Die Frau muss also nicht ins Gefängnis, sofern sie sich der Behandlung unterzieht.

Das Gericht geht davon aus, dass sich im November 2016 ein alkoholabhängiger Mann mit dem Wunsch an die Beschuldigte wandte, Drogen zu beschaffen. Er wolle sich mit einer Überdosis den sogenannten «goldenen Schuss» setzen und aus dem Leben scheiden.

Spritzen verwechselt

Unbestrittenermassen beschaffte sich die Frau die Drogen und bereitete zwei Spritzen vor. Dann setzte sie nach eigenen Angaben sich selber und dem Mann unterhalb der Berner Kirchenfeldbrücke je eine Spritze.

Das Gericht geht davon aus, dass sie dabei die beiden Spritzen verwechselte. Sich selber spritzte sie die geringere Dosis, die eigentlich für den Mann gedacht war, dem Alkoholabhängigen die höhere Dosis. Er starb kurze Zeit später am Alkohol-Drogen-Gemisch.

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