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Gegen den Black Friday demonstriert: 40 Jugendliche erhalten Hausverbot, was einige übertrieben finden.
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 17.02.2020. Bild: Keystone (Symbolbild)
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Einkaufszentrum blockiert Drei Jahre Hausverbot für 40 Freiburger Jugendliche

Sie hatten am Black Friday den Haupteingang des Fribourg Centre versperrt. Die Strafe dafür sei zu hart, finden einige.

Drei Jahre lang dürfen sie das Einkaufszentrum neben dem Bahnhof in Freiburg nicht betreten. Und zwar weder das Fribourg Centre, noch in die unterirdische Galerie, noch den Kinokomplex.

Die 40 Jugendlichen des Klimakollektivs Extinction Rebellion haben ein dreijähriges Hausverbot von den Ladenbesitzern erhalten. Sie hatten sich am letzten Black Friday Ende November vier Stunden lang an Einkaufswagen fest gekettet und somit den Haupteingang zum Fribourg Centre versperrt.

So werden Diebe bestraft oder Leute, die aggressiv sind.
Autor: Maxence Kolly Kollektiv für das Klima

Maxence Kolly vom Freiburger Klimastreik findet das übertrieben: «So werden normalerweise Diebe bestraft». Die Leute müssten die Aktionen nicht gut finden – man müsse aber etwas gegen die Klimaerwärmung unternehmen. Darum wollen er und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter auch gegen diese Sanktion demonstrieren. «Die Leute müssen den Klimanotstand anerkennen».

Aussergewöhnlich für Freiburg

Solche Aktionen mit entsprechendem Hausverbot ist man sich im ruhigen Freiburg nicht gewohnt. Nun schalten sich gar Politikerinnen und Politiker in die Debatte ein. «Das Hausverbot in diesem Ausmass ist unverhältnismässig», sagt SP Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel. Und der Grüne Nationalrat Gerhard Andrey doppelt nach: «Dieses Hausverbot wirkt nicht sehr sportlich.» Wenn Jugendliche so etwas machen, solle man lieber erst besser hinhören, so Andrey.

Nicht so harmlos

Die Aktion werde verharmlost, findet hingegen der Direktor des Einkaufszentrums. Der Haupteingang sei auch ein Notausgang, schreibt der Direktor gegenüber SRF. Im Ernstfall sei dies der Fluchtweg für das Personal und die Kundinnen und Kunden. Er sei verpflichtet, den Notausgang freizuhalten und darum sei das dreijährige Hausverbot gerechtfertigt.

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