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Was die Anpassungen bringen sollen
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 02.09.2019. Bild: Keystone (Symbolbild)
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Entlastung für Berner Eltern Kanton sucht neu Schulplätze für behinderte Kinder

Bis jetzt werden behinderte Kinder «ausgeschult». Das soll ändern.

Konnte ein behindertes Kind nicht in die Regelschule integriert werden, musste die Eltern einen Sonderschulplatz finden - nicht selten ein Spiessrutenlauf. Das soll abgeschafft werden. «Eltern mit einem behinderten Kind haben schon genug Sorgen», sagt die zuständige Regierungsrätin Christine Häsler. Der Bedarf eines Kindes an Sonderschuldbildung will die Erziehungsdirektion mit einem standardisierten Abklärungsverfahren (SAV) ermitteln.

Ist der Bedarf ermittelt, soll neu der Kanton Bern für die Suche eines geeigneten Sonderschulplatzes verantwortlich sein. Der Kanton passt das Volksschulgesetz dementsprechend an.

Auch die Talentförderung soll verbessert werden

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Mit der Revision des Volksschulgesetzes will der Regierungsrat auch bei der Talentförderung ansetzen. Sportlich oder musisch talentierte Schülerinnen und Schüler müssen für den Besuch eines Förderprogramms oder eines spezifischen Ausbildungsgangs einen Talentnachweis erbringen. Die Zulassungskriterien wird die Erziehungsdirektion pro Sportart und für die musischen Bereiche definieren.

Ausserdem soll die Finanzierung «solidarischer als heute zwischen dem Kanton und der Gesamtheit der Gemeinden aufgeteilt werden», schreibt die Regierung in einer Mitteilung.

Zudem gibt es auf verwaltungstechnischer Seite Änderungen: Die Sonderschulbildung soll von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion zur Erziehungsdirektion wechseln. Damit werden Regel- und Sonderschuldbildung unter einem einzigen Dach vereint. Bisher waren in die Sonderschulbildung vier kantonale Direktionen und zahlreiche Leistungserbringer involviert.

Es dauert noch

Der Regierungsrat schickte die Revision des Volksschulgesetzes in die Vernehmlassung. Danach wird das Kantonsparlament entscheiden. Voraussichtlich 2022 sollen die Änderungen in Kraft treten.

Wie kommt das neue Gesetz an?

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Regierungsrätin Christine Häsler verspricht, dass nach wie vor eine gewisse Trennung zwischen behinderten und nicht oder nur leicht behinderten Kindern besehen wird. Normale Klassen müssten also nicht mehr Schülerinnen und Schüler mit grösserem Betreuungsaufwand aufnehmen.

Anna-Katharina Zenger von Bildung Bern nimmt das wohlwollend zur Kenntnis. «Die Belastung für die Schulen darf nicht zunehmen.» Da werde man ein Auge darauf haben.

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