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Bern Freiburg Wallis Es lohnt sich nicht mehr, die Steuern frühzeitig zu bezahlen

Ab 2017 bezahlt der Kanton Bern keinen Zins mehr auf zu früh bezahlten Steuern. Er folgt damit dem Bund, der den Zins ebenfalls auf null Prozent gesenkt hat. Wer seine Steuern jedoch zu spät zahlt, muss dem Kanton Bern 3 Prozent Verzugszins abliefern.

Das Gesparte auf der Bank wirft kaum mehr einen Ertrag ab. Die Zinsen gehen gegen null Prozent. Das war bisher beim Kanton Bern anders. Wer seine Steuern zu früh bezahlte, erhielt im Gegenzug einen Zins gutgeschrieben. 2011 gab es auf Vorauszahlungen 1 Prozent, ab 2013 noch 0,25 Prozent.

Zins: 0,0 Prozent

Damit ist jetzt aber Schluss: der Regierungsrat hat beschlossen, auf zu früh bezahlten Kantons- und Gemeindesteuern keinen Zins mehr zu gewähren. Damit übernehme sie die Regelung des Bundes, schreibt die Regierung am Donnerstag in einer Mitteilung. Dieser hat den Zins bei Vorauszahlungen für die direkte Bundessteuer per 2017 ebenfalls von 0,25 auf 0,0 Prozent gesenkt.

Happiger Zins für Spätzahler

Wer hingegen seine Steuern zu spät zahlt, der wird vom Kanton mit 3 Prozent Verzugs- und Vergütungszins bestraft. Da senkt die Regierung den Zinssatz nicht, der seit 2011 auf 3 Prozent liegt.

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