Was können Bauern und Bäuerinnen tun, wenn sich Fahrende auf ihrem Land ungefragt niederlassen? Antworten auf diese Fragen gibt der Berner Bauernverband auf seiner Homepage. Der Verband informiert dort über die Rechten und Pflichten von Bauern im Umgang mit Fahrenden. Auch telefonisch steht der Verband in Kontakt mit betroffenen Landwirten.
Gespräch suchen und sonst Polizei einschalten
«Grundsätzlich darf ein Bauer Fahrende auf seinem Land abweisen», sagt Christine Gerber, Vize-Präsidentin des Berner Bauernverbands. «Das ist allerdings häufig schwierig, da sie einfach plötzlich da sind mit ihren Wohnwagen.» In diesem Fall rät sie den Bauern, mit den Fahrenden das Gespräch zu suchen und im Notfall die Polizei einzuschalten.
Es gibt auch Fälle, in denen Bauern das Land bewusst an Fahrende vermieten. Auch da sei wichtig, dass man Rechte und Pflichten klar vereinbare, so Grunder. Auf der Homepage des Berner Bauernverbands gibt es denn auch einen Mustermietvertrag.
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