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Bern Freiburg Wallis Flughafen Bern: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerden ab

Das neue Betriebsreglement des Flughafens Bern hat der Bund korrekt gutgeheissen. Und auch seine Plangenehmigung für die 4. Ausbau-Etappe ist rechtens, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Fluglärm-Gegner und Umwelt-Verbände sind mit ihren Beschwerden gescheitert, von zwei Details abgesehen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Beschwerden von Fluglärm-Gegnern und Umweltverbänden abgelehnt. Sie betreffen den Flughafen Bern und haben einen Zusammenhang zueinander.

So urteilen die Bundesverfassungsrichter, der Bund habe das neue Betriebsreglement des Flughafens Bern zu Recht genehmigt, ohne es vorher öffentlich aufzulegen. Es sei lediglich eine Anpassung an technische und gesetzliche Änderungen. Die Bevölkerung sei davon nicht beeinträchtigt, zum Beispiel mit mehr Fluglärm. Diese Beschwerde von Fluglärm-Gegnern und Umweltverbänden wurde vollständig abgewiesen.

Und die Plangenehmigung des Bundes für den 1. Teil der 4. Ausbau-Etappe des Flughafens sei ebenfalls rechtens. Darum ging es bei der zweiten Beschwerde. Bei zwei Details haben die Beschwerdeführer aber Recht bekommen: Wenn der Flughafen Bern sein Betriebsreglement das nächste Mal überarbeitet, müssen zwei Lärmschutz-Bestimmungen neu drin stehen: Die Piloten dürfen nach der Landung nur im Notfall mit der Schubumkehr bremsen. Und beim Abflug müssen rollend starten, wenn es die Sicherheit zulässt.

Keine zeitraubende Vereinigung aller Verfahren

Abgelehnt hat das Bundesverwaltungsgericht aber die Forderung in beiden Beschwerden, die Bewilligungs-Verfahren beim Betriebsreglement, bei der Plangenehmigung des Ausbaus und beim noch hängigen Süd-Anflug seien zu vereinigen. Das Gericht verhindert damit zeitliche Verzögerungen.

Audio
Wichtige Urteile für den Flughafen Bern (23.11.2016).
01:43 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 43 Sekunden.

Für den Flughafen Bern sind diese Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts wichtig.

Wenn die Beschwerdeführer diese Urteile nicht ans Bundesgericht weiterziehen, gilt das neue Betriebsreglement und die Plangenehmigung für den nächsten Ausbau-Schritt des Flughafens.

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