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Bern Freiburg Wallis Freiburger Raumplanungsgesetz vor Bundesgericht

Das revidierte Freiburger Raumplanungsgesetz verstosse gegen Bundesrecht. Dieser Meinung sind die Gemeinde Villars-sur-Glâne und drei Grossräte. Sie bemängeln, dass Gemeinden für unbebautes Bauland kein Vorkaufsrecht haben.

Die Schweiz soll haushälterisch mit Bauland umgehen. So will es das Bundesgesetz. Das Horten von Bauland soll vermieden werden.

Audio
Widerstand gegen Raumplanungsgesetz (19.5.2016)
01:44 min
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Freiburg musste sein Raumplanungsgesetz revidieren und wollte den Gemeinden ein Vorkaufsrecht einräumen. Bebaut ein Landbesitzer sein Land nicht innert zehn Jahren, kann es die Gemeinde kaufen. Die bürgerliche Mehrheit hat den Artikel aus dem Gesetz gestrichen.

Sehr zum Ärger der Ratslinken. Damit verstosse Freiburg gegen Bundesgesetz, befanden sie. Nun haben zwei SP Grossräte und eine Grüne zusammen mit der Gemeinde Villars-sur-Glâne Rekurs beim Bundesgericht eingereicht, wie die Zeitung «La Laberté» berichtet.

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