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Sollen Altersheime im Wallis Sterbehilfe ermöglichen? Am Seniorentreff ist man sich nicht einig.
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 11.03.2020. Bild: Keystone
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Freitod im Altersheim Was Walliser Senioren über Sterbehilfe denken

Sollen Altersheime Sterbehilfe erlauben? Senioren im Wallis tun sich schwer damit, zeigt ein Besuch im Seniorentreff.

Ob Bewohnerinnen und Bewohner im Kanton Wallis auch im Pflegeheim Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen, hängt derzeit vom Heim ab. Es gibt Heime, die Sterbehilfe-Organisationen den Zutritt erlauben, rund die Hälfte schliesst die Sterbehilfe jedoch aus. Viele möchten, dass dies so bleibt – wie die Kirche. Der Bischof von Sitten etwa sagte, Sterbehilfe habe aus seiner Sicht keinen Platz in den öffentlichen Gesundheitsinstitutionen im Kanton Wallis. Ob das Recht auf Sterbehilfe in das kantonale Gesundheitsgesetz geschrieben werden soll, entscheidet nun das Kantonsparlament.

Sterbehilfe im Kanton Wallis

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Der Artikel 18a über die Sterbehilfe in öffentlichen Gesundheitsinstitutionen ist Teil der Revision des Gesundheitsgesetzes im Kanton Wallis. Im Mai 2019 diskutierte das Parlament in einer ersten Lesung darüber. Die Kantonsregierung schlug vor, die Sterbehilfe als individuelle Freiheit, aber nicht als Recht zu definieren. Das Parlament wollte jedoch, dass die Institutionen die Entscheidung der Bewohner respektieren müssen, wenn die Bewohner Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen. Jedoch nur unter der Bedingung, dass eine schwere oder unheilbare Krankheit vorliegt. In der zweiten Lesung im März 2020 soll der Artikel aber ergänzt werden – Begriffe wie «Urteilsfähigkeit» und «Festhalten am Wunsch zu sterben» sollen in den Vordergrund gerückt werden. Egal wie das Kantonsparlament entscheidet, kann das Referendum ergriffen werden.

Das Thema ist umstritten – auch bei den Walliserinnen und Wallisern. Insbesondere Ältere tun sich schwer damit, zeigt ein Besuch am Seniorentreff in Brig. Da treffen sich regelmässig Leute im Alter von 70 bis 85 Jahren zu Diskussionsrunden. Heute sitzen vier am Tisch – zwei Seniorinnen und zwei Senioren. Viele von ihnen haben demente Partner oder sind seit Kurzem verwitwet. Der Tod ist nah – trotzdem wird nicht darüber gesprochen. «Was machen wir, wenn wir einmal sterben?», das habe er ein paar Mal mit seiner Frau besprechen wollen, sagt ein Mann am Tisch. «Sie wollte aber nie etwas davon wissen. Dadurch haben wir auch nie über Sterbehilfe gesprochen.»

Meine Frau wollte nie über den Tod sprechen – über Sterbehilfe erst recht nicht.
Autor: älterer Mann am Tisch

«Vielleicht müssten wir da umdenken», sagt eine Frau am Tisch. Lange habe sie gedacht, sie hätte auch lieber eine Spritze, als zu leiden. «Im Moment geht es mir zu gut, um dies zu entscheiden», so die Frau. Wenn sie aber nicht mehr weiterwisse, könne sie sich vorstellen, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.

Wenn ich nicht mehr weiss wie weiter, kann ich mir Sterbehilfe vorstellen.
Autor: ältere Frau am Tisch

Für die zweite Frau am Tisch kommt dies nicht in Frage. Das sei nicht mit ihrem Glauben vereinbar: «Das Lebensende bestimmt jemand anderes. Das sollte man nicht beeinflussen.» Alle vier kennen aber Leute, die Mitglied einer Sterbehilfeorganisation sind oder bereits Sterbehilfe in Anspruch genommen haben. «Ich kenne jemanden, der einfach nicht mehr Leben wollte», so eine Frau. Verwerflich findet das niemand am Tisch.

Der Tod durch Sterbehilfe dürfe nicht normal werden

Trotzdem hat ein Mann am Tisch Mühe, dass Institutionen per Gesetz dazu verpflichtet werden sollen, Sterbehilfe-Organisationen Zutritt zu gewähren. «Das ist wie ein Dammbruch.» Wenn man damit beginne, verliere das Leben an Wert, befürchtet der Mann. Man müsse verhindern, dass der assistierte Suizid normal werde. «Die Jungen denken aber anders, sind liberaler», sind sich die Seniorinnen und Senioren am Tisch einig. Dieser gesellschaftliche Wandel könne man nicht aufhalten.

Wenn sich jemand für Sterbehilfe entscheidet und dabei noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, finde ich das sogar gut.
Autor: Senior am Tisch

Trotzdem sind sich die vier Senioren am Tisch nicht einig. Wenn jemand noch urteilsfähig sei und sich so für Sterbehilfe entschiede, fände er das sogar gut, sagt ein Mann – eine der Frauen pflichtet ihm bei. Der zweite Mann am Tisch widerspricht aber: Er würde nein stimmen zum Gesetz.

Das Walliser Kantonsparlament entscheidet Mitte März, ob Walliser Gesundheitsinstitutionen Sterbehilfe akzeptieren müssen, wenn die Person, die sterben will, urteilsfähig ist.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr;

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