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Lange Haftstrafen für Raser von Täuffelen
Aus Schweiz aktuell vom 14.12.2015.
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Bern Freiburg Wallis Harte Strafen im Fall Täuffelen - Verteidiger erwägen Berufung

Nach dem Verkehrsunfall in Täuffelen, wo ein Mann uns Leben kam, wurden die beiden 22-jährigen Angeklagten wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Sie müssen siebeneinhalb und sieben Jahre hinter Gitter. Zudem erhielten beide bedingte Geldstrafen.

Die beiden 22-jährigen Angeklagten mussten sich vor dem Regionalgericht in Biel für den Tod eines Familienvaters verantworten. Am 17. Dezember 2011 hatte der eine Angeklagte mit gegen 100 km/h auf der Hauptstrasse in Täuffelen im Berner Seeland die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Dabei erfasste er eine Familie auf dem Trottoir. Die Frau des Getöteten und der kleine Bub wurden verletzt, ebenso ein entgegenkommender Autofahrer.

Staatsanwalt forderte höhere Freiheitsstrafe

Aus der Sicht des Staatsanwalts hatten sich die beiden Beschuldigten ein Rennen geliefert. Der Staatsanwalt hatte eine zehnjährige Freiheitsstrafe für beide Angeklagten gefordert.

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Wieso das Urteil so hoch ausgefallen ist
04:04 min
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Die beiden Verteidiger forderten deutlich mildere Strafen. Es sei nicht erwiesen, dass sich die Beiden ein Rennen geliefert hätten. Für den Unfallverursacher forderte die Verteidigung 18 Monate bedingt und für den zweiten Angeklagten einen Freispruch.

Das Gericht hingegen erkannte am Montag einen Eventualvorsatz und hielt fest, dass die beiden Täter in Kauf nahmen, dass durch die riskanten Fahrmanöver Menschen zu Schaden kommen. Dies wird deutlich härter bestraft als blosse Fahrlässigkeit.

Weiterzug des Urteils nicht ausgeschlossen

Noch ist offen, ob das Urteil gegen die beiden Raser von Täuffelen weitergezogen wird. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen zuerst das schriftliche Urteil analysieren.

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Die Reaktionen auf das Urteil (15.12.2015)
01:35 min
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«Es geht um sehr viel und deshalb ist eine Berufung möglich», sagt Roger Lerf, der Verteidiger des Hauptangeklagten, «das Strafmass ist bei Vorsatz natürlich sehr viel höher. Das müssen wir genau anschauen.».

Zufrieden ist Staatsanwalt Peter Schmid. Beide Parteien betonen, dass das Gericht in Biel sehr sorgfältig geurteilt habe.

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