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Bern Freiburg Wallis Jäger im Kanton Freiburg verurteilt

Der Jäger hatte angegeben, er habe auf einen Fuchs gezielt, nicht auf ein Reh. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat ihn trotzdem verurteilt.

Mitte Januar in einem Wald in der Gemeinde Forel: Wildhüter finden ein angeschossenes Reh. Sie verdächtigen einen Jäger aus dem Broyebezirk, der in leitender Funktion einer regionalen Jagdvereinigung war. Dieser gibt an, er habe auf einen Fuchs gezielt, nicht auf ein Reh.

Anfang Februar zeigt das zuständige Amt des Kantons Freiburg den Jäger an, weil er ausserhalb der Jagdsaison auf ein Reh geschossen habe.

Jäger mit Gewehr
Legende: Der Jäger hat ausserhalb der Jagdzeiten gejagt (Symbolbild). Keystone

Die Freiburger Staatsanwaltschaft kommt nach Anhörung des Angeschuldigten und der Wildhüter zum Schluss, der Jäger sei schuldig. Er habe gegen Bundesgesetze über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel verstossen.

Per Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft den Jäger zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit bedingt verurteilt, sowie zu einer Busse von 500 Franken. Zudem muss er seine Jagdberechtigung für ein Jahr abgeben. Der Jäger kann gegen den Entscheid Einsprache erheben.

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