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Hohe Feiertage im Kanton Bern Kanton Bern lockert das Ruhegebot

An hohen Feiertagen darf es künftig ein bisschen lauter werden. Gemeinden können Ausnahmebewilligungen für Veranstaltungen erteilen. Der bernische Grosse Rat hat am Montag einer Forderung aus grünliberalen Kreisen gutgeheissen.

Ein generelles kantonales Verbot von Anlässen an hohen Feiertagen, wie es aktuell im Gesetz festgeschrieben ist, sei nicht mehr zeitgemäss, argumentierten die Motionäre.

Es gehe nicht darum, am Weihnachtsabend ein Technokonzert auf dem Dorfplatz zu bewilligen. Warum aber beispielsweise am Nachmittag vor Auffahrt oder Pfingsten keine Sportveranstaltungen stattfinden dürften, sei nicht ersichtlich, sagte Michael Köpfli von den Grünliberalen.

Ein Grümpelturnier an Pfingsten muss doch möglich sein.
Autor: Michael Köpfli Grossrat GLP

Der Regierungsrat teilte zwar diese Ansicht, doch das Ruhegebot einfach so aufheben wollte auch er nicht. Die Kantonsregierung schlug daher vor, das Ruhegebot an öffentlichen Feiertagen im Gesetz zu belassen und stattdessen den Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, Ausnahmen zu bewilligen, so wie sie dies bereits an normalen Sonntagen tun können.

Christliche Parteien dagegen

SP, Grüne, FDP sowie eine Mehrheit von SVP und BDP unterstützten den Vorstoss als zeitgemäss und der Lebensrealität vieler Menschen entsprechend.

Gegen die Motion sprachen sich EVP und EDU aus. Niemand habe wohl ernste Bedenken wegen einem Kinder-Grümpelturnier oder einem Waldlauf, aber dabei bleibe es möglicherweise nicht, befürchteten die beiden Parteien.

Wir befürchten, dass Familien und Arbeitnehmenden die Ruhezeit gestohlen wird.
Autor: Marc Jost Grossrat EVP

Mit der Gesetzesrevision werde die Ruhezeit und die Erholung, namentlich von Arbeitnehmenden, untergraben, warnte Marc Jost namens der EVP. Denn für die meisten Anlässe müssten auch Leute arbeiten, gab Jost weiter zu bedenken.

Der bernische Grosse Rat nahm den Vorstoss im Sinn der Regierung deutlich an mit 102 gegen 39 Stimmen bei 11 Enthaltungen.

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