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Wird das Steuergesetz im Kanton Bern korrekt angewendet?
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 01.04.2019. Bild: Keystone
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Kritik an Pauschalbesteuerung Werden die Steuerbeträge korrekt berechnet?

Reiche Ausländer können pauschal besteuert werden. Auch im Kanton Bern. Doch es gibt Zweifel, ob die Berechnung stimmt.

Kamen Millionäre und Milliardäre mit Wohnsitz im Kanton Bern in den letzten Jahren steuerlich zu gut weg? Recherchen der Zeitungen «Bund» und «Berner Zeitung» deuten an, dass zum Beispiel der Kanton Bern die Vorgaben des Bundes zur steuerlichen Belastung von Pauschalbesteuerten missachtete.

Nämlich, indem er bei der Berechnung des Steuerbetrags nicht wie gesetzlich vorgeschrieben, die Lebenskosten im Inland und im Ausland berücksichtigte, sondern nur jene die im Wohnsitzkanton anfallen. Zumindest bis 2016, als die revidierte Gesetzgebung zur Pauschalsteuer in Kraft getreten ist.

Es braucht Vertrauen

Dies stimme nicht, heisst es bei der bernischen Steuerverwaltung. Deren Leiter, Claudio Fischer, sagt gegenüber Radio SRF: «Seit ich bei der Steuerverwaltung tätig bin – und auch schon vor meiner Zeit – haben wir die weltweiten Lebenshaltungskosten stets erfragt und berücksichtigt.

Ein gewisses Mass an Vertrauen sei jedoch Voraussetzung: «Wir gehen davon aus, dass uns die Steuerpflichtigen ihre Angaben wahrheitsgetreu zukommen lassen.»

Dies sagt auch die bernische Finanzdirektorin Beatrice Simon. Sie ergänzt jedoch, dass man die eigenen Steuerexperten nicht ins Ausland entsenden könne, um die Angaben zu überprüfen.

Kritikerin sieht sich bestätigt

Dennoch regt sich Kritik an der Praxis. SP-Grossrätin Beatrice Stucki ist der Ansicht: «Das, worüber wir hier diskutieren, ist einmal mehr ein Argument dafür, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen.»

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