Heute erhält ein Freiburger Staatsrat, der 50-jährig ist oder 10 Jahre im Amt war, eine lebenslange Rente. Damit ist ab 2021 aber Schluss. Der Grossrat hat einer Motion von SVP Grossrat Nicolas Kolly zugestimmt. «Dieses Privileg gehört abgeschafft.» Zustimmung erhielt er aus allen politischen Lagern. «Der Normalbürger hat auch keine Jobgarantie», meinte zum Beispiel SP Grossrätin Chantal Pythoud.
Der Normalbürger hat auch keine Jobgarantie.
Auch der Freiburger Staatsrat befürwortete die Motion, stellt aber Forderungen. «Dieses Amt muss attraktiv bleiben», meinte Staatsrat Georges Godel. Er schlägt vor, dass Staatsräte, die mit 50 Jahren zurücktreten oder nicht mehr gewählt werden und keinen Job finden, eine grosszügige Übergangsrente erhalten. Bis zum regulären Pensionsalter. Vielen Grossräten geht dieser Vorschlag zu weit.
Entschädigungen in Bern und im Wallis
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Im Kanton Bern erhalten Regierungsräte, die vor 65 zurückreten oder nicht mehr gewählt werden, eine Lebensrente. Allerdings stimmte der Grossrat letzten Herbst einer Motion zu, welche den Rentenanspruch auf drei Jahre beschränken will.
Im Kanton Wallis sind die Staatsräte seit 2015 der staatlichen Pensionskasse angeschlossen, wie alle Kantonsangestellten. Als Kompensation wurden jedoch ihre Löhne angehoben.