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Bern Freiburg Wallis Leistungsvertrag zwischen Stadt Bern und Reitschule steht

Noch vor Weihnachten soll der Leistungsvertrag zwischen der Stadt und der Reitschule von der Stadtregierung abgesegnet werden. Zurzeit fehlt aber noch das Sicherheitskonzept, das für die Betriebsbewilligung des alternativen Kulturzentrums notwendig ist.

Seit zwei Monaten ist der Leistungsvertrag zwischen der Stadt und der Reitschule im Prinzip fertig. Allerdings eben nur im Prinzip: Denn das Sicherheitskonzept, das für die Betriebsbewilligung des alternativen Kulturzentrums notwendig ist, fehlt noch. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Stadtregierung auf einen Stadtratsvorstoss hervor. Dieses Konzept werde derzeit fertiggestellt, heisst es darin.

Der Brandschutz ist das Thema

Berns Stadtpräsident Alexander Tschäppät sagte dazu , es gehe etwa um den Brandschutz. Noch vor Weihnachten wolle er den Leistungsvertrag aber mitsamt Sicherheitskonzept in die Stadtregierung bringen. Das bedeutet allerdings, dass zwischen Inkrafttreten des neuen Leistungsvertrags und dem Auslaufen des bestehenden Vertrags Ende dieses Jahres eine Lücke entstehen wird. Muss doch der neue Leistungsvertrag noch durch den Berner Stadtrat, und das werde sicher erst nach Neujahr passieren, so Tschäppät. Dieser Umstand werde aber keine praktischen Auswirkungen haben, so der Stadtpräsident weiter. Die Zahlungen, welche die Stadt an die Reitschule leiste, müssten nicht schon Anfang Jahr, also vor der Behandlung des Geschäfts durchs Stadtparlament, geleistet werden.

Falls der Stadtrat Ja sagt zu den Leistungsverträgen und den damit verbundenen Zahlungen, kann der Vertrag laut Tschäppät sofort in Kraft treten.

Es sind Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen

Der Leistungsvertrag zwischen Stadt und Reitschule hat in den letzten Jahren viel zu reden gegeben. Nach gewalttätigen Vorfällen rund um die Reitschule prüfte die Stadt Bern Ende 2013, ob die IKuR den Vertrag verletzt habe, und fror die Zahlungen eine Zeit lang ein.

Im neuen Leistungsvertrag seien Sanktionsmöglichkeiten bei einer Verletzung der Vertragsbestimmungen vorgesehen, sagte Tschäppät. Inhaltlich könne er keine weiteren Aussagen machen, solange der Leistungsvertrag nicht vom Gemeinderat genehmigt sei.

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