Der Berner Regierungsrat will verhindern, dass chancenlose Aussenseiter einen zweiten Wahlgang erzwingen können. Er will nur noch Kandidaten zu Stichwahlen zulassen, die im ersten Wahlgang mindestens drei Prozent der Stimmen holten.
Auftrag des Parlaments
Eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte ist bis Ende September in der Vernehmlassung. Der Regierungsrat erfüllt damit eine Forderung des Grossen Rates, wie er am Donnerstag mitteilte.
Betroffen sind alle Majorzwahlen. Im Majorzsystem durchgeführt werden im Kanton Bern die Ständerats-, Regierungsrats- und die Regierungsstatthalterwahlen.
Die sogenannte «Lex Moser» wird erstmals voraussichtlich bei den Ständeratswahlen 2019 angewendet.
Die Geschichte der «Lex Moser»
Bei den Ständeratswahlen 2015 musste ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden, weil der parteilose Bruno Moser aus Biel an seiner Kandidatur festhielt. Er hatte im ersten Wahlgang nur rund 4000 Stimmen erzielt gegenüber je 150'000 der zwei wieder antretenden Ständeräte Hans Stöckli (SP) und Werner Luginbühl (BDP). Der zweite Wahlgang – dessen Ausgang also auf der Hand lag – kostete die Steuerzahler rund eine halbe Million Franken. |