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Weshalb die Unterschiede zwischen den Freibädern, Frau Teuscher?
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 08.05.2020. Bild: Keystone
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Lockerungen in der Stadt Bern Schwimmbäder öffnen langsam – Marzili bleibt aber noch zu

Das Marzili- und das Lorrainebad bleiben bis am 8. Juni zu. Auch Kinderbecken und Rasenflächen bleiben gesperrt.

Üblicherweise beginnt die Saison der Freibäder Mitte Mai. Das ist auch dieses Jahr möglich, trotz Corona. Wie die Stadtberner Regierung am Freitag vor den Medien bekannt gab, sollen die Freibäder in der Stadt Bern bis Ende Monat gestaffelt öffnen. Das gilt auch für die Hallenbäder.

So ist der Fahrplan für die Öffnung der Stadtberner Schwimmbäder

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  • Hirschengraben und Hallenbad Weyerli am 11.5.
  • Wylerbad (Hallenbad und Freibad) und Freibad Ka-We-De am 18.5.
  • Freibad Weyerli am 25.5.
  • Lorraine- und Marzilibad frühestens am 8.6.

Geschlossen bleiben hingegen die Freibäder im Marzili und in der Lorraine. Warum dieser Unterschied? «Wir wollen unsere Freibäder für die Bevölkerung und die Vereine öffnen, aber klar nach den Vorgaben des Bundesrates», sagt die zuständige Gemeinderätin Franziska Teuscher. Diese Vorgaben würden ausschliesslich eine sportliche Nutzung erlauben. Deshalb würden auch Rasenplätze, Kinderbecken und Becken für Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer geschlossen bleiben.

Sport ist Sport. Das heisst eben nicht, dass man noch ‹sünnelen› kann.
Autor: Franziska Teuscher Direktorin für Bildung, Soziales und Sport Stadt Bern

Im Lorrainebad sei eine rein sportliche Nutzung nicht möglich. Im Marzilibad gibt es zwar ein Schwimmbecken, aber aufgrund der vielen Zugänge sei eine Kontrolle schwierig, so Teuscher, denn die Aareausstiege bleiben geöffnet. Man wolle aber nicht, dass sich Aareschwimmerinnen und Aareschwimmer anschliessend im Marzilibad sonnen.

Training wieder möglich

Sportanlagen wie Turnhallen, Rasenplätze oder Leichtathletikanlagen in der Stadt Bern sind ab Montag, 11. Mai wieder geöffnet. Trainieren dürfen jedoch nur Gruppen bis maximal fünf Personen. Zudem müssen die Vereine ein Schutzkonzept nach den Vorgaben der Bundes- und Sportbehörden vorweisen. Und Trainerinnen und Trainer müssen eine Namen- und Adressliste ihrer Gruppe dabei haben.

Ausser in Hallen- und Freibädern stehen Garderoben und Duschen in den Sportanlagen nicht zur Verfügung. Auch ein Teil der Toiletten wird gesperrt.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 12:03 Uhr;

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