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Bern Freiburg Wallis Mangelhafte Information in der Berner Abwart-Affäre

Die Pannen rund um den freigestellten Abwart im Stadtberner Sonnenhof-Schulhaus sind auf mangelhafte Information der dafür zuständigen Stellen zurückzuführen. Zu diesem Schluss kommt ein externer Experte, der die Geschehnisse für die Stadtregierung untersuchte.

Die Affäre um den Abwart der Berner Sonnenhof-Schule bleibt ohne personelle Folgen. Der externe Experte benennt zwar Kommunikationsprobleme in der Stadtverwaltung und kritisiert vor allem den Schulleiter. Ein Disziplinarverfahren hält er aber nicht für sinnvoll.

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Das Gutachten zur Untersuchung (24.5.2016)
01:33 min
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Der Fall hatte 2015 für Aufsehen gesorgt. Schüler waren in einen Raum im Schulhaus eingedrungen, den der damalige Hauswart privat genutzt hatte. Sie entdeckten nebst Krücken, Rollstühlen und Windeln auch Sex-Spielzeuge und drei Fotos mit pornografischem Inhalt. Wegen der Bilder wurde der Abwart zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Erst drei Monate nach der Entdeckung des Raums wurde der Mann freigestellt. Bis zum Arealverbot verstrichen weitere Wochen. Dass die Massnahmen so lange auf sich warten liessen, sei «inakzeptabel», betonte Jurist Friederich, der die Geschehnisse im Auftrag des Gemeinderats untersuchte.

Vor allem der Schulleiter habe Fehler begangen. Zwar habe er die polizeiliche Untersuchung des Raums veranlasst und die Bildungsdirektion informiert, nicht aber die Vorgesetzten des Hauswarts in der Finanz- und Personaldirektion. Zudem habe er - entgegen verbindlicher Vorgaben - das Krisenbewältigungsteam des Schulkreises nicht einberufen. Eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler könne ausgeschlossen werden.

Mangelhafte Information

Nichtsdestotrotz sei es natürlich unhaltbar, dass Bilder mit pornografischem Inhalt in einem Schulgebäude aufbewahrt worden seien. Dass die Massnahmen der Stadt so lange auf sich warten liessen, habe mehrere Gründe. So sei die Bildungsdirektion zwar über die Sex-Funde im Bild gewesen, sie sei aber für Sanktionen gegenüber Hauswarten nicht zuständig.

Die fürs städtische Personal zuständige Finanzdirektion wiederum sei zwar über den zweckentfremdeten Raum informiert worden, habe aber zunächst keine Kenntnis von der Sex-Dimension gehabt. Erst als ihr das klar geworden sei, habe sie die nötigen Massnahmen ergriffen. Die Zuständigen beider Direktionen hätten die Sache keineswegs auf die leichte Schulter genommen, betonte Friederich.

Mehrere Empfehlungen

Lehren ziehen könne man durchaus aus dem Fall. So sollte die private Nutzung von Räumen in Schulanlagen vollständig erfasst und geregelt werden. Prüfenswert sei auch eine Eingliederung der Schulleitungen in eine gesamtstädtische Schulorganisation.

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