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Wie begründet das Gericht den Freispruch
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 06.03.2019. Bild: Brigitte Mader/SRF
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Mann zu lange in Haft Das Regionalgericht spricht drei Berner Kantonsangestellte frei

Ein ehemaliger Häftling sass zu lange im Gefängnis. Er klagte gegen das Amt für Justizvollzug – ohne Erfolg.

Verkehrte Welt vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Ein verurteilter Räuber klagte drei Mitarbeitende des Amtes für Justizvollzug ein. Der Vorwurf. Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch.

Wer hat versagt?

Ende Februar 2016 lief die Haft des Mannes ab. Aus dem Gefängnis entlassen wurde er aber erst im April, also gut einen Monat später. Dass er zu lange in Haft war, ist unbestritten. Die Frage war: Wer hat hier versagt? Für den Mann war klar: Verantwortlich dafür seien die drei Angestellten im Amt für Justizvollzug.

Sie hätten ihn zu spät entlassen. Kurz vor der Entlassung hatten sie beim zuständigen Gericht in Burgdorf ein Gesuch gestellt, beim Mann sei eine weitere Therapie wegen psychischer Störung zu veranlassen und von einer Haftentlassung abzusehen.

Unklare Rollen

Das Gericht sah das nicht so. Bis es zum Entscheid kam, gab es aber ein längeres Hin und Her über die Zuständigkeit. «Die Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Gericht in Burgdorf und dem Amt für Justizvollzug hat hier nicht geklappt», stellte die Richterin fest. Die Rollen seien nicht klar gewesen.

Jede Haft hat ein Ende. Wenn die Prognosen eines Häftlings gut sind, wird er auf diesen Zeitpunkt hin entlassen. Die Bewilligung dazu erteilen die Leute vom Amt für Justizvollzug. Wenn allerdings neue Sachen dazu kommen wie in diesem Fall – die Forderung nach einer weiteren stationären Massnahme wegen psychischer Störung – liegt der Entscheid beim zuständigen Gericht, das den Mann verurteilt hatte.

Der Kläger als Räuber

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Der Mann war wegen eines Raubüberfalls mit einem Komplizen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann stand damals unter Alkoholeinfluss, deshalb wurde die Haft auch zu Gunsten einer Suchttherapie aufgeschoben. Im Laufe der Behandlung verschlechterten sich seine Prognosen, deshalb das Gesuch für eine weitere Massnahme statt Haftentlassung. Verschiedene Gutachten stellten aber keine psychische Störung fest.

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